Bundeskriminalamt (BKA)

Warnung vor betrügerischen mail-order-Bestellungen

  • Datum:12. August 1997

Das Bundeskriminalamt warnt vor betrügerischen Warenbestellungen im "mail-order-Verfahren". Hierbei werden Daten von Kreditkarten mißbräuchlich genutzt und der Händler kann trotz vermeintlicher Absicherung des Geschäftes bei den Kreditkartenorganisationen zu Schaden kommen.

Seit Wochen gehen bundesweit bei deutschen Firmen Bestellungen für Computerequipment, Mobiltelefone und elektronische Bauteile ein. Die Warenbestellung erfolgt üblicherweise per Fax. In einzelnen Fällen ging vorher eine telefonische Anfrage voraus. Zusammen mit der Warenbestellung werden vom Auftraggeber die für die Bezahlung im "mail-order-Verfahren" erforderlichen Kreditkartendaten (Kartennummer, Gültigkeitsdatum, und gegebenenfalls der Name) sowie die Lieferanschrift übermittelt. In fast allen Fällen wurden bzw. sollten die bestellten Waren im Wert von jeweils mehreren tausend DM an Anschriften in London geliefert werden. Zumeist bestand die Käuferseite darauf, daß die Waren von einem Kurierdienst ausgeliefert werden. Bei dieser Art von Auftragsabwicklung findet kein persönlicher Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer - also auch keine Vorlage der Kreditkarte - statt.

Der Verkäufer überprüft den beabsichtigten Kreditkartenumsatz bei seiner Bank bzw. der Kreditkartenorganisation unter Angabe der ihm übermittelten Nummer und Gültigkeitsdauer der Karte. Dabei wird jedoch lediglich festgestellt, ob für das betreffende Kartenkonto bzw. für den fraglichen Umsatz ein Ablehnungsgrund - z.B. Limitüberschreitung/Bonitätsgründe oder Sperre wegen Diebstahls oder Verlust - besteht. Eine direkte Rückfrage beim Karteninhaber zu Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Geschäfts erfolgt nicht, so daß zu diesem Zeitpunkt der Geschäftsabwicklung auch nicht bemerkt wird, daß die Kreditkartendaten mißbräuchlich benutzt werden. Da also keine Hinderungsgründe bekannt sind, wird eine "Genehmigungsnummer" erteilt und der Händler wird den Auftrag ausführen.

Stellt sich dann später aufgrund der Reklamation des rechtmäßigen Kreditkarteninhabers, dessen Konto belastet wird, heraus, daß seine Daten mißbräuchlich benutzt wurden, können aufgrund spezieller vertraglicher Bestimmungen durch "mail-order" entstandenen Schäden von den Kreditkartenorganisationen wieder den Geschäftsleuten rückbelastet werden.

Nach bisherigen Ermittlungen werden für diese betrügerischen Bestellungen hauptsächlich Daten von Visa- und/oder Eurocard/Mastercard-Kreditkarten der USA benutzt. Nahezu zeitgleich wurden auch Fälle aus Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Schweden, Spanien und Großbritannien bekannt. Der Schaden beträgt insgesamt mehrere Millionen DM.

Es wird daher Geschäftsleuten empfohlen, bei Eingang von "mail-order-Bestellungen" größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen, sofern mit den Auftraggebern bisher noch keine Geschäftsbeziehungen bestanden. Unternehmen sollten sich über die Vertragsbedingungen von "mail-order-Verträgen" genau informieren und sich nicht darauf verlassen, daß sie das Risiko durch die Erteilung einer Genehmigungsnummer auf die Kreditkartenorganisationen verlagern können.