Bundeskriminalamt (BKA)

Das Bundeskriminalamt warnt: Erneut betrügerische E-Mails von vermeintlichem Absender BKA im Umlauf

  • Datum:05. Dezember 2022

Immer wieder kursieren E-Mails mit angehängten Schreiben vermeintlicher Polizeibehörden, in denen arglosen Bürgerinnen und Bürgern angeblich begangene Straftaten vorgeworfen werden. Die nicht namentlich genannten Adressaten der E-Mails werden dazu aufgefordert, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Andernfalls werde ein Haftbefehl erwirkt.

Bereits im Dezember 2021 und im Mai 2022 waren solche E-Mails von unbekannten Verfassern, die sich als BKA-Präsident Holger Münch ausgaben, im Umlauf. Das BKA hat nun festgestellt, dass aktuell wieder vermehrt solche E-Mails kursieren. Zudem sind E-Mails im Umlauf, bei denen sich unbekannte Verfasser als Abteilungsleiter des BKA oder als Generalkommissarin der Bundespolizei ausgegeben. Die E-Mails enthalten ebenfalls gefälschte Vorladungen, verbunden mit der Aufforderung, das BKA innerhalb einer Frist über eine in den Schreiben angegebene E-Mail-Adresse zu kontaktieren.

Wir stellen klar:

Bei diesen E-Mails mit den angehängten Schreiben handelt es sich um Fake-E-Mails, die nicht vom Bundeskriminalamt stammen. Deshalb warnt das BKA: Kommen Sie diesen Aufforderungen nicht nach. Hier handelt es sich vermutlich um den Versuch, Ihre Daten für die Begehung weiterer Straftaten auszuspähen. Öffnen Sie auf keinen Fall anhängige PDF-Dokumente oder Schreiben in diesen E-Mails. Diese könnten Schadsoftware enthalten und so Ihr Endgerät infizieren, um sodann weitere Straftaten zu begehen. Schützen Sie sich, indem Sie die E-Mail-Adresse auf Glaubwürdigkeit des Absenders prüfen. Das BKA versendet niemals E-Mails von Konten privater E-Mail-Anbieter.

Grundsätzlich sollten Sie nie auf E-Mails von unbekannten Absendern reagieren. Öffnen Sie keine Dateien unbekannter Herkunft und klicken Sie nicht auf Links in E-Mails von unbekannten Absendern. Und seien Sie grundsätzlich wachsam im Umgang mit persönlichen Daten. Sollten Sie Opfer einer Straftat werden, erstatten Sie Anzeige bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle.