Bundeskriminalamt (BKA)

Diebstahl endoskopischer Geräte

  • Datum:25. Oktober 2017

Die Polizeien der Länder und des Bundes wenden sich mit diesen Informationen an Krankenhäuser, Kliniken und Arztpraxen, um über gehäuft festzustellende Diebstähle von endoskopischen Geräten zu informieren.


Ausgangslage

Seit 2015 kommt es bundesweit zu einer Vielzahl von Diebstählen von hochwertigen medizinischen Geräten aus Krankenhäusern. Hierbei handelt es sich vorrangig um Geräte aus dem Bereich der Inneren Medizin, insbesondere Endoskope und Koloskope der Firmen Olympus und Pentax.

Der derzeit bekannte Schaden seit 2015 liegt bundesweit bei mindestens 25 Millionen Euro.
Sowohl Fallzahlen wie auch Schäden steigen seit 2015 kontinuierlich. Neben Entwendungen in Deutschland sind auch aus dem Ausland diesbezüglich zahlreiche Vorfälle bekannt.


Die Täter gehen bislang wie folgt vor

Nach den bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei den Tätern um aus mehreren Personen bestehende Gruppierungen, die arbeitsteilig vorgehen und denen auch (teils schwangere) Frauen angehören.

Die Tatörtlichkeiten werden im Vorfeld durch die Täter ausgekundschaftet, so dass die Täter in der Regel über eine gute Ortskenntnis am Tatort verfügen. In der Vergangenheit waren Krankenhäuser in ruhigen Stadtrandlagen eher an Wochenenden, Krankenhäuser in belebten Innenstadtlagen häufiger unter der Woche betroffen.

Die Tatzeiten selbst liegen vorwiegend an Wochenenden und Feiertagen, häufig in den Abend- und Nachtstunden.

Manipulationen an Zugangstüren/Eingängen/Notausgängen des Gebäudes für den späteren Zutritt (z. B. Klebestreifen über der Türfalle) sind vereinzelt festgestellt worden.

Der Zugang zu den medizinischen Geräten erfolgt, indem die abgesperrten Räumlichkeiten durch Gewalteinwirkung, insbesondere durch Hebeln bzw. Abbrechen/Ziehen/Aufbohren von Profilzylindern, gewaltsam geöffnet werden.
Die Täter gehen in der Regel gezielt vor und entwenden fast ausschließlich hochwertige Geräte. Ältere Geräte finden meist keine Beachtung, so dass die Taten teilweise abgebrochen bzw. nicht vollendet werden.

Die Täter entwenden überwiegend Koloskope und Gastroskope, aber auch andere Typen von Endoskopen, teilweise mit den dazugehörigen Prozessoren und Kaltlichtquellen.

Die Täter verlassen den Tatort sowohl über Flucht- und Rettungswege, als auch über reguläre Ein- und Ausgänge.

Der Abtransport des Diebesgutes erfolgt mit Rucksäcken, Kisten, Reisetaschen und Koffern und in der Folge per PKW.


Was ist zu tun?

Die hier empfohlenen Sicherungsmaßnahmen sollen dazu beitragen, mittel- und langfristig Tatanreize zu reduzieren, eine frühzeitige Alarmierung im Angriffsfall sicherzustellen, um damit den Erfolg der Täter zu vereiteln oder wesentlich zu erschweren.


Verhaltensregeln/-änderungen

  • Informieren und sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Besucher/Patienten sollten nicht allein in Räumen mit endoskopischen Geräten zurückgelassen werden.
  • Schließen Sie Behandlungsräume insbesondere mit hochwertiger medizinischer Ausstattung bei Nichtnutzung in geeigneter Form und sicher ab und lagern Sie die Geräte in gesicherten Schränken.
  • Achten Sie auf fremde Personen, insbesondere wenn

    • diese sich auffällig für medizinische Geräte interessieren oder
    • diese sich in Bereichen aufhalten, die für Besucher nicht vorgesehen sind oder
    • diese Koffer, Taschen, Kartons oder ähnliches aus Bereichen abtransportieren
      und dies im Widerspruch zu den üblichen Abläufen steht.
  • Merken Sie sich Besonderheiten, Kfz-Kennzeichen, Marke, Modell, Farbe etc. bei der Beobachtung verdächtiger Personen oder Fahrzeuge und verständigen Sie umgehend die Polizei.


Sicherungstechnische Vorkehrungen

Darüber hinaus kann durch nachfolgende technische Vorkehrungen der Schutz entsprechender Geräte deutlich erhöht werden:

  • Schaffung besonders gesicherter Depots oder Behandlungsräume, z. B. durch Einbau oder Nachrüstung einbruchhemmender Türen/Fenster (gemäß DIN EN 1627 bzw. DIN 18104)
  • Aufbewahrung in speziellen Wertschutzschränken außerhalb der Behandlungszeiten (gemäß EN 1143-1)
  • Bereiche mit Publikumsverkehr von Bereichen ohne Publikumsverkehr durch geschlossene Türen trennen (z. B. Knauf auf der Außenseite)
  • Sichtschutz ( Folien, Lamellenstores, Rollläden etc) einrichten (kein Einblick durch Unberechtigte)
  • Ergänzung durch den Einbau von Einbruchmeldeanlagen und die Nutzung von bewährten Überwachungshilfen, wie z. B. Kontakten an Türen oder Wertschutzschränken. So kann die beschriebene frühzeitige Alarmierung zuverlässig umgesetzt werden.
  • Einsatz von Videotechnik an den Haupteingängen- bzw. –ausgängen, Ausfahrten und in den sensiblen Bereichen . Dies hat eine abschreckende Wirkung und kann im Falle einer Entwendung zur späteren Identifizierung der Täter und Fahrzeuge führen.
  • Ausreichende Beleuchtung des Überwachungsbereichs für qualitativ hochwertige Bilder.
  • Kein Einsatz von Dummies.
  • Montage von Hinweisschildern (gemäß DIN 33450) bzw. Piktogrammen in öffentlich zugänglichen Zonen

Wichtig im Zusammenhang mit sicherungstechnischen Vorkehrungen ist immer eine individuelle Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der hausinternen Abläufe sowie eine fachgerechte Umsetzung anhand geprüfter und zertifizierter Produkte. Hier kann auch der kostenlose und individuelle Beratungsservice der Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen in Anspruch
genommen werden. Welche Beratungsstelle zuständig ist, weiß Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle.


Was ist zu tun, wenn es doch zu einem Diebstahl gekommen ist?

  • Unverzügliche Erstattung einer Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle – auch wenn keine Geräte entwendet wurden
  • Absperrung des relevanten Bereiches, so dass Täterspuren nicht zerstört werden. Bitte keine Reinigungs- oder Aufräummaßnahmen ergreifen, solange nicht eine Tatortfreigabe durch die Polizei erfolgt ist.
  • Zu Beweiszwecken: Sicherung von vorhandenem Video-/ Fotomaterial und ggf. vorhandener Videoüberwachungskameras sowohl im engeren Tatortbereich als auch an den Haupteingängen- bzw. –ausgängen oder Ausfahrten
  • Melden Sie nach Tatortfreigabe durch die Polizei die Individualdaten der entwendeten Geräte auch an den Hersteller mit dem Hinweis, dass diese Geräte entwendet wurden.

Was ist zu tun, wenn Sie ein gebrauchtes Gerät kaufen bzw. eines angeboten bekommen?

Basierend auf aktuellen Erkenntnissen wird darauf hingewiesen, dass in- und ausländische gestohlene Geräte mittlerweile wieder in Europa, auch in Deutschland, zum Kauf angeboten werden.

Hierbei sind Anbieter u. a. auch Firmen mit Sitz in Deutschland, die diese Geräte auf unterschiedlichsten Wegen über weitere Zwischenhändler im In- und Ausland erworben haben.

Nicht immer lässt sich über die "attraktive" Preisgestaltung erkennen, dass das Gerät nicht legal zum Kauf stehen kann. Zur Absicherung wird empfohlen vor einem Kauf anhand der Individualnummer des Gerätes dieses über den Hersteller prüfen zu lassen.



Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle.