Bundeskriminalamt (BKA)

Das BKA warnt vor Betrug mit angeblichen Lotteriegewinnen

  • Datum:02. Mai 2012

Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche im Zusammenhang mit angeblichen Lotteriegewinnen in der Türkei.

Insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger in Deutschland erhalten derzeit betrügerische Anrufe, in denen ihnen zu angeblichen Lotteriegewinnen gratuliert wird.

Die Anrufer teilen ihren Opfern mit, dass sie hohe Bargeldbeträge oder Autos bei einer Lotterie gewonnen hätten. Dann werden die vermeintlichen Gewinner aufgefordert, Beträge von teilweise mehreren tausend Euro in die Türkei zu überweisen. Dies sei die Bedingung, um ihren Gewinn zu erhalten.

Die Geldforderungen werden den Opfern damit erklärt, dass in der Türkei Kosten für Autotransport, Vollkasko, Versicherung oder Zoll angefallen seien.

Hinter den vermeintlich deutschen Telefonanschlüssen, von denen die professionell auftretenden Täter mit ihren Opfern in Kontakt treten, verbergen sich eigens eingerichtete Call-Center in der Türkei.

Am Telefon treffen die arglosen Opfer auf Täter, die sich als Rechtsanwälte und Notare mit Kanzleien in Deutschland vorstellen und ihnen vorgaukeln, ihnen zu ihrem Gewinn verhelfen zu wollen. Zuletzt gaben sich die Betrüger auch als Polizeibeamte oder als Angehörige der deutschen Auslandsvertretungen in Ankara und Istanbul aus.

Den Tätern kommt es lediglich darauf an, die geforderten Gebühren zu ergaunern. Der angebliche Gewinn wird nicht ausgehändigt!

Das BKA rät:

  • Generell gilt: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nicht gewonnen haben!
  • Seien Sie misstrauisch! Lassen Sie sich nicht von der vorgegebenen beruflichen Qualifikation oder Funktion des Anrufers und der angezeigten deutschen Rufnummer täuschen. Hinter der angegebenen Telefonnummer verbirgt sich der im Ausland sitzende Betrüger.
  • Leisten Sie keinerlei Zahlungen! Eine Lotteriegesellschaft verlangt für die Aushändigung eines Gewinns niemals Vorausgebühren.
  • Informieren Sie im Zweifelsfall Ihre örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie Strafanzeige!