Bundeskriminalamt (BKA)

Nutzung von Mitfahrzentralen - Warnung vor der Mitnahme geschleuster Personen

  • Datum:12. März 2012

Schleusung

Unter Umgehung der gesetzlichen Einreisebestimmungen werden Menschen durch Kriminelle kommerziell in Länder der Europäischen Union geschleust.
Die Geschleusten, die ihr Herkunftsland beispielsweise aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen verlassen haben, müssen für die „Dienstleistungen“ der Schleuser hohe Geldbeträge entrichten. Nicht selten verschulden sie sich dafür, was zu einer jahrelangen Abhängigkeit von der gewerblich handelnden Schleuserorganisation führen kann.

Durch Mitfahrzentralen vermittelte Mitfahrangebote werden zunehmend für Schleusungen missbraucht. Folglich kann der Fahrer ungewollt zum Mittäter der Schleuser werden!
Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel durch einen Schleuser, der die Sprache des Fahrers ausreichend bis gut beherrscht und angibt, dass Freunde oder Bekannte eine Mitfahrgelegenheit nutzen möchten.
Meist werden die zu schleusenden Personen vom Schleuser an den Fahrer "übergeben" und die vereinbarte Fahrkostenbeteiligung direkt vom Schleuser an den Fahrer gezahlt. Selten erfolgt die Bezahlung durch den Schleuser bei Ankunft am Zielort. Die Höhe der Fahrtkostenbeteiligung liegt in der Regel im normalen Rahmen für reguläre Mitfahrangebote. Bei den genutzten Strecken handelt es sich um Lang- oder Kurzstrecken mit oder ohne Grenzübertritt.

Seien Sie vor allem dann vorsichtig, wenn

  • die Kontaktaufnahme zu Ihnen nicht durch die Mitfahrer erfolgt
  • Ihre Mitfahrer nicht in der Lage sind, sich mit Ihnen zu verständigen
  • die Bezahlung der Fahrtkostenbeteiligung durch Vermittler (zu Beginn oder am Ende der Fahrt) erfolgen soll
  • die Fahrstrecke mit einem Grenzübertritt verbunden ist.

Prüfen Sie, ob diese Indikatoren vorliegen. Lassen Sie sich ggf. von den Mitfahrern den Pass zeigen. Sehen Sie im Zweifelsfall von einem Transport ab und informieren Sie die nächste Polizeidienststelle.