Bundeskriminalamt (BKA)

Das Bundeskriminalamt warnt vorneuer Betrugsmasche im Zusammenhang mit "Timesharing"

  • Datum:04. Juni 2002

Seit vielen Jahren erwerben deutsche Urlauber Ferieneigentum im Ausland nach dem sogenannten Timesharing-Modell, also Nutzungsrechte an Wohnimmobilien während bestimmter Wochen.

Bereits im April und im Dezember des Jahres 2001 hatte das Bundeskriminalamt Käufer und Verkäufer solcher Nutzungsrechte vor verschiedenen Betrugsvarianten in Spanien gewarnt. Inzwischen ermitteln die spanischen Behörden gegen eine Gruppe von Betrügern. Obwohl einige der Tatverdächtigen festgenommen werden konnten, werden die Betrügereien, zum Teil in neuen Varianten, fortgesetzt.

Die neueste Masche der Täter ist, dass sich angebliche Anwaltsbüros ungefragt bei Geschädigten melden und diese auffordern, sie mit der Wahrnehmung ihrer Rechte zu beauftragen. Für den Auftrag sei eine Vorauszahlung zu entrichten; danach könnten alle rechtlichen Schritte eingeleitet werden, um die bezahlten Gelder einzuklagen. Eine Tätigkeit für die Auftraggeber erfolgt jedoch nach bisherigen Erkenntnissen nicht. Oft handelt es sich bei den Hinterleuten der angeblichen Anwaltskanzleien um die Betrüger selbst oder ihnen nahe stehende Personen. Sie geben sogar vor, mit der spanischen Polizei zusammenzuarbeiten.

Das Bundeskriminalamt warnt dringend davor, Vorauszahlungen für Aufträge an Rechtsanwälte, die unaufgefordert Angebote unterbreiten, zu leisten.