Bundeskriminalamt (BKA)

Verkauf von Timesharing-Anteilen

Bundeskriminalamt warnt vor neuer Betrugsmasche

  • Datum:14. Dezember 2001

Seit vielen Jahren erwerben Deutsche Ferieneigentum im Timesharing-Modell, d.h. Nutzungsrechte für Wohnimmobilien während bestimmter Wochen eines Jahres.
Potenzielle Käufer solcher Nutzungsrechte wurden bereits früher vor verschiedenen Betrugsvarianten gewarnt. Aber auch beim Wiederverkauf solcher Anteile sind die Besitzer vor Betrügern nicht sicher. (siehe PM des BKA vom 19.04.2001)

Verkaufswillige Inhaber von Timesharing-Anteilen werden nach erstem telefonischen Kontakt durch eine Firma zur Vertragsunterzeichnung nach Teneriffa eingeladen. Ihnen wird ein kostenloser Transfer und eine Unterkunft zugesagt, die Flugkosten müssen vom Verkäufer vorgestreckt werden. Der Verkauf der Timesharing-Anteile kommt jedoch unter Äußerung verschiedener Vorwände nicht zustande. Vielmehr wird dem Verkäufer ein dubioses Geld-Anlagemodell angeboten, bei dem der Verkaufserlös für den Timesharing-Anteil und eine vom Verkäufer zu zahlende Summe nach mehreren Jahren mit Gewinn ausgezahlt werden soll.

Es wird dringend davor gewarnt, unter der Bedingung der Vorauszahlung der Flugkosten eine Reise nach Spanien oder in ein anderes Land anzutreten und den dort gemachten Angeboten nachzukommen, da es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einer Rückzahlung und Gewinnausschüttung kommen wird.

Sollten Verkaufsinteressenten bereits in der beschriebenen Weise oder in ähnlicher Form geschädigt worden sein, wird gebeten, bei der örtlichen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten. Zum erfolgreichen Abschluss der Ermittlungsverfahren in Spanien benötigen die dortigen Behörden folgende Informationen:

  • Schilderung der Kontaktaufnahme durch die Firma,
  • Kopien der Geschäftskorrespondenz mit dieser Firma,
  • Kopien von Unterlagen (z.B. Kontounterlagen), aus denen Zahlungen an die Firma ersichtlich sind.