Bundeskriminalamt (BKA)

Timesharing auf Teneriffa: Bundeskriminalamt warnt vor neuer Betrugsmasche

  • Datum:19. April 2001

Vor einer neuen Masche, deutsche Touristen zu betrügen, warnt das Bundeskriminalamt (BKA) Teneriffa-Urlauber: Bislang sind 25 Fälle bekannt geworden, in denen bei deutschen Polizeibehörden Anzeigen gegen eine wahrscheinlich aus Deutschen und Franzosen bestehende Tätergruppe erstattet wurde. Die Tatverdächtigen bieten sich als Verkäufer von Wohneigentums-Anteilen an, "kassieren" aber nur die Vorauszahlungen. In wie vielen Fällen deutsche Touristen tatsächlich Geldbeträge gezahlt haben und wie hoch der bislang entstandene Schaden ist, konnte noch nicht festgestellt werden.

Auf den Kanarischen Inseln haben viele Deutsche Ferieneigentum im "Timesharing"-Modell erworben, also Nutzungsrechte für Wohnimmobilien während bestimmter Wochen eines Jahres. Sollen solche Nutzungsrechte weiterverkauft werden, treten die Täter unter einem Firmennamen an die Verkäufer heran und bieten die Abwicklung des Verkaufes an. Für die Vermittlungstätigkeit wird die Überweisung von Notarkosten auf ein bestimmtes Konto gefordert. Der Verkauf kommt nicht zu Stande, das Geld wird von den Tätern einbehalten. Eine andere Variante der Betrügereien besteht darin, dass die Täter für den Verkauf vorab eine Vermittlungsprovision verlangen, die bei Abschluss des Vertrages durch den Käufer zurückgezahlt oder, falls es nicht zum Verkauf kommt, vom angeblichen Vermittler zurück erstattet werden soll. Den Personen, die ihre Anteile verkaufen wollten, wurden "Anmeldungen zum Verkauf" übermittelt, in denen sie darauf hingewiesen wurden, dass in der erste Woche DM 907,-- für "Marktsondierung und Wiederverkauf" und DM 528,-- für die Folgewochen zu zahlen seien. Auch dabei behielten die Täter das Geld ein, ohne für einen Verkauf tätig zu werden.