Bundeskriminalamt (BKA)

BKA warnt erneut vor Anwerbung von Kurieren durch westafrikanische Rauschgifthändlerorganisationen

  • Datum:29. März 2001

Bereits seit einigen Jahren wird weltweit festgestellt, dass westafrikanische - insbesondere nigerianische - Tätergruppierungen häufig junge Frauen europäischer Herkunft für den Rauschgiftschmuggel aus Südamerika, der Türkei und dem asiatischen Raum nach Deutschland und in das benachbarte Ausland einsetzen.

Dabei wird oft vom Schmuggel von Edelsteinen oder Passdokumenten gesprochen und verschwiegen, dass tatsächlich Rauschgift transportiert werden soll. Die Aussicht auf eine hohe Entlohnung und einen Gratisurlaub in einem sonnigen Land tun häufig ein Übriges, um die letzte Hemmschwelle der "Kurierinnen" zu überwinden. Spezielle Anwerber der Schmugglerringe gehen nicht selten Liebesbeziehungen zu den Frauen ein und veranlassen sie später zu den Rauschgifttransporten.

Über die hohen Strafandrohungen für den Schmuggel von Betäubungsmitteln in Rauschgiftherkunfts- und Transitländern sowie die dort herrschenden Haftbedingungen schweigen die Auftraggeber bewusst. So drohen einer jüngst in der Türkei im Besitz von 6 Kilogramm Heroin festgenommenen 18 Jahre alten Deutschen zwischen 6 und 15 Jahre Haft in einem Gefängnis in Izmir.

Noch schlimmer dürfte die Lage einer im November 2000 in Venezuela im Besitz von 3,3 Kilogramm Kokain festgenommenen deutschen Kurierin sein. Sie befindet sich derzeit in einem Gefängnis auf der Isla Margarita, in dem die Gefangenen nicht nur unter den schlechten Bedingungen bei der Unterbringung und der Verpflegung leiden müssen.

Wie wenig die Organisatoren teilweise die Festnahme einzelner Kuriere und der "Verlust" des Rauschgiftes durch die Beschlagnahme schmerzt, zeigt der Fall einer kürzlich in Brasilien im Besitz von ca. 2 Kilogramm Kokain festgenommenen 18-jährigen Deutschen. Ermittlungen nach ihrer Festnahme ergaben, dass der Polizei vermutlich von den Kokainlieferanten ein Hinweis gegeben wurde, der relativ exakte Angaben über Aussehen, Fluglinie, etc. der Kurierin enthielt, um weiteren eingesetzten Kurieren das Passieren der Zollkontrolle zu erleichtern.

Entsprechende Warnmeldungen vor derartigen "Anbahnungen" hatte das BKA bereits im Mai 1996 und zuletzt im Oktober 1999 publiziert.