Bundeskriminalamt (BKA)

Warnung vor Türöffnerattrappen am Zugang zu Geldausgabeautomaten

PIN ist das Ziel der Täter

  • Datum:16. August 2000

Bei verschiedenen Bankinstituten in Europa werden seit einigen Monaten Attrappen von Türöffnungssystemen an Zugängen zu Geldausgabeautomaten festgestellt. Diese Attrappen werden durch die Täter für kurze Zeit außerhalb der Öffnungszeiten der Bankinstitute über die echten Kartendurchzugsleser montiert, die als Türöffner dienen.

Die Attrappen sind mit einem eingebauten Durchzugsleser, einem Display und einer Zahlentastatur ausgestattet. Der Kunde wird zunächst mit dem Text des Displays aufgefordert, die Karte durchzuziehen und dann die PIN einzugeben. Das Gerät speichert die Daten des Magnetstreifens und die PIN, so dass die Täter anschließend in der Lage sind gefälschte Karten herzustellen und an ausländischen Geldausgabeautomaten einzusetzen. Der Kunde erhält auf dem Display anschließend eine Fehlermeldung oder die Auskunft "Zutritt verweigert". Ein Zutritt zu den Räumlichkeiten des Bankinstituts ist nicht möglich.

Nach den Erkenntnissen des BKA gibt es keine legalen Türöffnungssysteme, die die Eingabe der PIN zum Eintritt in das Foyer erforderlich machen. Kunden, die solche Attrappen vorfinden, wird dringend abgeraten ihre Kredit-/Euroscheckkarte dort einzusetzen - keinesfalls die PIN eingeben. Zusätzlich sollte umgehend die nächste Polizeidienststelle vom Sachverhalt benachrichtigt werden.

Bisher sind in Deutschland derartige Türöffnerattappen nicht festgestellt worden.