In allen Bundesländern fanden heute polizeiliche Maßnahmen gegen strafbare Hasspostings und Hasskriminalität im Netz statt. Insgesamt wurden über 180 polizeiliche Maßnahmen in mehr als 140 Ermittlungsverfahren umgesetzt, darunter über 65 Durchsuchungsbeschlüsse sowie die Vernehmung zahlreicher Beschuldigter. Als Zentralstelle initiierte und koordinierte das BKA den 12. Aktionstag.
Die Ermittlungsverfahren erstrecken sich über alle Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität (PMK). Circa zwei Drittel der strafbaren Hasspostings sind dem Bereich der PMK -rechts- zuzuordnen. Hinzu kommen Fälle aus dem Bereich PMK -sonstige Zuordnung- sowie vereinzelte Fälle aus den Bereichen PMK -religiöse Ideologie-, PMK -links- und PMK -ausländische Ideologie-.
Hierbei sind die häufigsten zugrundeliegenden Straftaten:
- Volksverhetzung (§ 130 StGB)
- Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB)
- Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB)
- Beleidigung (§ 185 StGB)
Die deutschen Strafverfolgungsbehörden führen regelmäßig Aktionstage zur Bekämpfung von Hasskriminalität durch, um ein deutliches Zeichen gegen Gewalt und die Verbreitung von extremistischem Gedankengut im Netz zu setzen.
Was tun gegen Hasspostings?
Hass und Hetze im Netz sind ein Nährboden für Radikalisierung und Impulsgeber für Gewalttaten.
Unterstützen Sie uns und leisten Sie einen Beitrag zur Bekämpfung von Hasskriminalität:
- Anzeige erstatten: Wenn Sie auf Hasspostings im Netz stoßen oder selbst Opfer von Hasspostings geworden sind, sollten Sie dies bei der örtlichen Polizei anzeigen. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die Sie solche Straftaten auch anonym anzeigen können. Einen Überblick über die sogenannten Onlinewachen finden Sie auf der Webseite des BKA und auf dem Internetportal der deutschen Polizei.
- Hasspostings melden: Melden Sie Hasspostings bei Anbietern von sozialen Netzwerken und fordern Sie diese auf, strafbare Inhalte zu löschen. Möglich ist es außerdem, Hasspostings bei den beiden Meldestellen „Hessen gegen Hetze“ und „REspect!“ oder bei den jeweiligen Landesmedienanstalten über deren Webseiten zu melden. Diese arbeiten eng mit dem BKA zusammen und leiten Ihre Hinweise im Anschluss an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) im BKA weiter. Im BKA werden diese zunächst auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft, dann wird nach Möglichkeit der mutmaßliche Verfasser festgestellt und der Sachverhalt anschließend an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern weitergeleitet, wo die weiteren Ermittlungen geführt werden. Informationen zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz und der Arbeit der ZMI BKA finden Sie auf unserer Webseite.