Die Bundesanwaltschaft hat am 27. Mai 2025 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs einen mutmaßlichen Mitarbeiter des syrischen Allgemeinen Geheimdienstes durch Beamte des Bundeskriminalamts mit Unterstützung der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz in Pirmasens wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit festnehmen lassen.
Der Beschuldigte: mutmaßlicher Wärter in einem Foltergefängnis
Der Beschuldigte soll zwischen 2011 und 2012 in einem Foltergefängnis des syrischen Regimes in Damaskus gearbeitet haben. Als Wärter soll er an mehr als 100 Verhören beteiligt gewesen sein, bei denen Gefangene teils schwer misshandelt wurden.
Das syrische Regime und der arabische Frühling
Seit Ende April 2011 ging das syrische Regime unter dem damaligen Präsidenten Bashar Al Assad gegen regierungskritische Aktivitäten der Opposition mit flächendeckender Gewalt vor, um die Protestbewegung, die sich im Rahmen des arabischen Frühlings gebildet, hatte niederzuschlagen. Den syrischen Geheimdiensten kam dabei die wichtige Rolle zu, die Protestbewegung frühzeitig zu unterbinden und die Bevölkerung einzuschüchtern. Hierzu wurden überall in Syrien tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle ohne Rechtsgrundlage festgenommen, inhaftiert, gefoltert und auch getötet.
Mehr zu den Maßnahmen lesen Sie in der Pressemitteilung des GBA.
Die Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen (ZBKV) im BKA
Die ZBKV im Bundeskriminalamt ermittelt im Auftrag des Generalbundesanwalts bei Straftaten gegen das Völkerrecht. Zentraler Leitsatz ist hierbei „No safe haven for the perpetrators and no impunity“ – das bedeutet: Deutschland darf kein sicherer Ort für Kriegsverbrecher sein. Mehr zur ZBKV erfahren Sie hier.