Bundeskriminalamt (BKA)

Politisch motivierte Kriminalität 2021 - Vorstellung der Fallzahlen in gemeinsamer Pressekonferenz

  • Datum:10. Mai 2022

Auch im Jahr 2021 stellte die Politisch motivierte Kriminalität (PMK) mit einem Rekordhoch der erfassten Straftaten eine der größten Herausforderungen für die deutschen Sicherheitsbehörden dar. Die Jahresfallzahlen 2021 hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 10. Mai 2022 gemeinsam mit BKA-Präsident Holger Münch in Berlin vorgestellt.

Für das Jahr 2021 wurden insgesamt 55.048 Straftaten im Zusammenhang mit der Politisch motivierten Kriminalität registriert: Dies entspricht einer deutlichen Zunahme von 23,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr – diese ist zum großen Teil auf die Steigerungen bei den Fallzahlen im Bereich der PMK -nicht zuzuordnen- um fast 148 Prozent zurückzuführen, die wiederum insbesondere im Kontext der COVID-19/Corona-Pandemie sowie der Wahlen des letzten Jahres begründet sind. Den größten Anteil der 2021 registrierten PMK-Straftaten machten Sachbeschädigungen, Propagandadelikte, Beleidigungen und Volksverhetzungen aus.

Das Bundeskriminalamt wird sich gemeinsam mit den Polizeien der Bundesländer auch weiterhin intensiv für eine wirksame Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität einsetzen und entwickelt seine Bekämpfungsstrategien stetig weiter – über alle Phänomenbereiche hinweg.

 BKA-Präsident Holger Münch:

"Die Fallzahlen der Politisch motivierten Kriminalität haben sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Der neue Höchststand und die Zunahme nicht zuordenbarer PMK-Straftaten im vergangenen Jahr spiegelt dabei auch zunehmende gesellschaftliche Spannungen sowie daraus resultierende Polarisierungs- und Radikalisierungstendenzen in Teilen der Bevölkerung wider, die das gesellschaftliche Miteinander, den Rechtsstaat und die wehrhafte Demokratie erheblich herausfordern. Die Polizei in Bund und Ländern hat alle Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität im Blick, passt die Bekämpfungsstrategien ständig an und entwickelt diese fort. Ein Beispiel hierfür ist das Instrument „RADAR-rechts“, mit dem wir ab dem heutigen Tage rechte Gefährder und relevante Personen standardisiert bewerten. Die daraus resultierenden Bewertungen dienen als Basis, diesen Personenkreis – bundesweit vergleichbar und koordiniert – mit Maßnahmen zu belegen.“