Bundeskriminalamt (BKA)

Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2019 veröffentlicht

  • Datum:30. Oktober 2020

Im Phänomenbereich Menschenhandel und Ausbeutung wurden im Jahr 2019 insgesamt rückläufige Zahlen bei Verfahren, Opfern und Tatverdächtigen in den Bereichen der sexuellen Ausbeutung und der Arbeitsausbeutung verzeichnet. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass das Ausmaß des Dunkelfelds - also der Anteil von Delikten, die der Polizei nicht bekannt werden - in diesem Kriminalitätsbereich als sehr hoch einzuschätzen ist.

Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen zu Straftaten des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung werden häufig Bezüge zu anderen Deliktsfeldern festgestellt. So wurde im vergangenen Jahr in 141 der insgesamt 287 Verfahren wegen sexueller Ausbeutung (rund 49 %) in Verbindung mit weiteren Straftaten ermittelt.

In Deutschland ist der Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, einschließlich der Ausbeutung von Prostituierten und der Zuhälterei, seit Jahren im Wesentlichen durch die Zwangsprostitution vornehmlich im Bereich der Bar-, Bordell- und Wohnungsprostitution gekennzeichnet. Die im Jahr 2019 in diesem Kontext registrierten Opfer wurden erstmals häufiger in der Wohnungsprostitution (212 Opfer) als in der Bar- und Bordellprostitution ausgebeutet (117 Opfer). In den Vorjahren war dieses Verhältnis noch umgekehrt.

Diese und weitere Informationen finden Sie im aktuellen Bundeslagebild.