Bundeskriminalamt (BKA)

Pressetermin: Bundesweite Durchsuchungen wegen des Verdachts der Dritt-Besitzverschaffung und des Besitzes von Kinderpornografie

Gemeinsamer Pressetermin von Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und Bundeskriminalamt

  • Datum:28. Oktober 2019

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt haben am 28.10.2019 einen gemeinsamen Pressetermin zu bundesweiten Durchsuchungen wegen des Verdachts der Dritt-Besitzverschaffung und des Besitzes von Kinderpornografie durchgeführt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), das Bundeskriminalamt und Polizeibehörden der Bundesländer haben am 23.10.2019 wegen des Verdachts der Dritt-Besitzverschaffung und des Besitzes von kinderpornografischen Schriften die Wohnungen von 21 Tatverdächtigen in 11 Bundesländern durchsucht und zahlreiche Beweismittel, insbesondere Computer und Datenträger, sichergestellt.

Die Beschuldigten im Alter von 14 bis 26 Jahren stehen im Verdacht, kinderpornografische Videodateien über soziale Netzwerke geteilt und verbreitet zu haben. Bei den Videodateien handelt es sich einmal um eine mutmaßlich im Jahr 2014 entstandene Aufnahme, die zwei US-amerikanische Kinder bei der Vornahme sexueller Handlungen zeigt. Es besteht der Verdacht, dass diese Aufnahme durch einen sogenannten „Cybergrooming“-Übergriff eines Dritten gefertigt wurde. Bei der weiteren Videodatei handelt es sich um die Aufnahme einer Vergewaltigung eines ca. 10 Jahre alten Kindes durch zwei Jugendliche in einem Steinbruch, mutmaßlich in Afghanistan.

Dr. Sabine Vogt, Leiterin der Abteilung „Schwere und Organisierte Kriminalität“ im BKA:

„Die Bekämpfung des zu Grunde liegenden Delikts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist dem BKA ein besonderes Anliegen. Allein durch die simple Weiterleitung von kinderpornografischen Bildern und Filmen in sozialen Netzwerken vervielfacht sich die Menge des im Umlauf befindlichen Materials im Internet exponentiell. Es handelt sich beim Weiterleiten solcher Bilder und Filme nicht um Bagatelldelikte. Daher unsere eindringliche Bitte: Löschen Sie diese Dateien umgehend und leiten Sie sie in keinem Fall weiter!! Und ganz grundsätzlich gilt: Keine Weiterleitung von Nacktbildern Minderjähriger! Die Polizei geht solchen Fällen konsequent nach. Jugendlichen und jungen Erwachsenen muss besonders durch ihre Erziehungsberechtigten, aber auch durch Präventionsarbeit bewusst gemacht werden, dass sie sich mit diesen Handlungen einer Strafverfolgung aussetzen. Auch die Anbieter von Apps und Chatforen sind aufgerufen, beim Schutz der bereits einmal zum Opfer gewordenen Kinder aktiv mitzuwirken.“

Zum Thema Kinderpornografie finden Sie auf der Facebook-Seite Bundeskriminalamt.bka ein Video mit dem Titel „Stoppt die Verbreitung von Kinderpornografie!“

Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) als PDF

Informationen zur Pressekonferenz „Bekämpfung der Kinderpornografie" am 28.10.2019 im Bundeskriminalamt