Bundeskriminalamt (BKA)

Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft in Fällen von Cybercrime

  • Datum:26. Januar 2018

Um Unternehmen Tipps zum Schutz gegen Cyberangriffe zu geben und aufzuzeigen, wie diese bei Betroffenheit einer Cybercrime-Straftat vorgehen können, stellen die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime (ZAC) der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes mit der Neuauflage der Broschüre Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft in Fällen von Cybercrime (PDF, 453KB) nützliche Informationen für Wirtschaftsunternehmen zur Verfügung. Hier erfahren Sie mehr.