Bundeskriminalamt (BKA)

Türkei übermittelte Liste von Unternehmen – Informationen des BKA finden Sie hier

  • Datum:20. Juli 2017

Die Türkei hat dem BKA eine Liste von Unternehmen übermittelt.
Grundsätzlich wird hier nicht von einer unmittelbaren Gefährdung in Deutschland ansässiger Unternehmen ausgegangen.
Das BKA bearbeitet die Liste nicht, da die darin enthaltenen Angaben und Vorwürfe unkonkret sind.

Wir haben in dieser Sache Kontakt zu den Landeskriminalämtern und den Wirtschaftsverbänden "Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft (ASW e.V.)", "Vereinigung für Sicherheit in der Wirtschaft (VSW e. V.)" und "Bundesverband für Sicherheitswirtschaft (BDSW)" aufgenommen und diese über die Inhalte der Liste unterrichtet.

Grundsätzlich können sich Unternehmen an die genannten Wirtschaftsverbände wenden.

Die Hinweise des Auswärtigen Amts für Reisen in die Türkei gelten unbenommen:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/TuerkeiSicherheit_node.html


ACHTUNG Beitrag geändert:

Ergänzung zu unserer Information vom 20.07.2017:

Die türkischen Behörden teilten dem Bundeskriminalamt mit, dass weder gegen die auf der in Rede stehenden Liste aufgeführten Unternehmen, noch gegen Unternehmensvertreter oder Dependancen der Firmen in der Türkei Ermittlungen geführt würden. Dies sei auch nicht geplant.