Bundeskriminalamt (BKA)

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2016 ist veröffentlicht

  • Datum:24. April 2017

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist "eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten Kriminalität führen." (Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik).

Rechtsgrundlage und Zustandekommen der PKS

Rechtsgrundlage für die Polizeiliche Kriminalstatistik auf Bundesebene ist das "Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten" (BKAG) (§ 2 Abs. 6 Ziff. 2 BKAG).

Danach hat das BKA "als Zentralstelle [...] kriminalpolizeiliche Analysen und Statistiken einschließlich der Kriminalstatistik zu erstellen und hierfür die Entwicklung der Kriminalität zu beobachten".

Für die Erfassung durch die Polizeidienststellen von Bund und Ländern sind die bundeseinheitlichen "Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik" verbindlich. Die PKS wird vom BKA auf der Grundlage der von den 16 Landeskriminalämtern gelieferten Landesdaten erstellt.

Die jährliche Presseveröffentlichung der PKS-Daten erfolgt nach einstimmigem Beschluss der Innenministerkonferenz durch deren Vorsitzenden und den Bundesminister des Innern.


Sinn und Zweck der PKS

Die Polizeiliche Kriminalstatistik dient dazu

  • die Kriminalität insgesamt und einzelne Deliktsarten zu beobachten
  • Umfang und Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises zu erkennen
  • Veränderung von Kriminalitätsquotienten festzustellen,
  • Erkenntnissen zur Kriminalitätsbekämpfung, für organisatorische Planungen und Entscheidungen zu erlangen sowie
  • kriminologisch-soziologischen Forschungen und kriminalpolitischen sowie präventiven Maßnahmen durchführen zu können.


Die PKS als Ausgangstatistik

Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik: in ihr werden die der Polizei bekannt gewordenen und durch diese endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche und der vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte, abgebildet. Die statistische Erfassung erfolgt erst bei Abgabe der Verfahren an die Staatsanwaltschaft.


Hell- und Dunkelfeld

In der PKS wird insofern lediglich das sogenannte Hellfeld abgebildet. Aussagen zum sogenannten Dunkelfeld (die der Polizei nicht bekannt gewordenen Straftaten) können nicht gemacht werden. Änderungen z.B. im Anzeigeverhalten der Bevölkerung können die Grenze zwischen dem Hell- und Dunkelfeld verschieben, ohne dass sich der Umfang der tatsächlichen Kriminalität verändert hat. Die PKS spiegelt insofern nicht das komplette Kriminalitätsgeschehen ab. Sie stellt jedoch einen wichtigen Gradmesser dar, wie sich die Kriminalitätslage in Deutschland entwickelt.


Inhalte der PKS

Die PKS enthält insbesondere Angaben über

  • Art und Anzahl der erfassten Straftaten,
  • Tatort und Tatzeit,
  • Opfer und Schäden,
  • Aufklärungsergebnisse,
  • Alter, Geschlecht, Nationalität und andere Merkmale der Tatverdächtigen.


Nicht in der PKS erfasste Straftaten

In der PKS nicht enthalten sind Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG), Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden und Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze, mit Ausnahme der einschlägigen Vorschriften in den Landesdatenschutzgesetzen.

Delikte, die nicht zum Aufgabenbereich der Polizei gehören (z.B. Finanz- und Steuerdelikte) bzw. unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von dieser bearbeitet werden (z.B. Aussagedelikte), sind ebenfalls nicht in der PKS enthalten.


Darstellungsform

Seit dem Berichtsjahr 2014 erscheint das PKS-Jahrbuch nicht mehr in Buchform sondern wird ausschließlich im Internet präsentiert.

Als Ergänzung zu den PKS-Jahrbüchern (Gesamtausgaben) ab 1953 werden dazugehörige PKS-Zeitreihen, die auf der PKS-Datenbank des Bundeskriminalamtes basieren, für den Zeitraum ab 1987 in elektronischer Form angeboten.

Zusätzlich wurde ab dem Berichtsjahr 2013 das Informationsangebot zur PKS um eine Vielzahl von Statistiken erweitert.

Hinweis:

Die Nutzung der Daten (vollständig oder auszugsweise) ist nur mit Quellenangabe (PKS Bundeskriminalamt, Angabe der Version) zulässig.

Zu der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2016