Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:17. Januar 2012

Was gilt für Elektroschocker ?

Elektroimpulsgeräte fallen nicht unter verbotene Gegenstände, wenn sie mit dem folgendem Prüfzeichen (einschließlich einer auf das Gerät bezogenen Zulassungsnummer) versehen sind:

PTB-Prüfzeichen

Elektroimpulsgeräte ohne Prüfzeichen dürfen aufgrund der vom BKA erlassenen Allgemeinverfügung vom 17.12.2010 weiter besessen werden, sofern sie nachweislich vor dem 01.01.2011 erworben wurden.

Distanz-Elektroimpulsgeräte (sogenannte Airtaser) sind seit dem 1. April 2008 generell verboten und sind auch nicht zulassungsfähig.