Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:21. November 2017

Beeinflusst das Alter des Vermissten die Maßnahmen der Polizei?

Ja, das Alter der betroffenen Person beeinflusst das Bewerten und die Maßnahmen der Polizei.

Gründe hierfür:

Erwachsene Personen haben ein eigenes Aufenthaltsbestimmungsrecht und können sich somit aufhalten, wo sie wollen, ohne jemanden darüber benachrichtigen zu müssen. Werden vermisste Erwachsene im Zuge der Fahndungsmaßnahmen angetroffen, werden sie befragt, ob sie mit der Bekanntgabe ihres Aufenthaltsortes einverstanden sind. Wenn sie dies verneinen, erfolgt keine Weitergabe der Information an den Anzeigenerstatter. Es wird lediglich die polizeiliche Fahndung gelöscht. Der Fall gilt dann polizeilicherseits als erledigt.

Minderjährige (Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren) haben kein eigenes Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dieses Recht liegt bei der sorgeberechtigten Person. Das können die Eltern oder ein bestellter Betreuer der betroffenen Person sein. Diese können bestimmen, wo sich die minderjährige Person aufzuhalten hat. Minderjährige werden bei Antreffen immer dorthin zurückgebracht, wo sie sich nach Entscheidung des Sorgeberechtigten aufhalten sollen. Sorgeberechtige müssen die betroffene Person entweder vom Ort des Antreffens persönlich abholen oder die Kosten für den Rücktransport tragen.