Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:21. November 2017

Wann gilt eine Person aus polizeilicher Sicht als vermisst?

In Deutschland gelten Personen als vermisst, wenn

  • sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben,
  • ihr Aufenthalt unbekannt ist und
  • für sie eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden kann, z. B. als Opfer einer Straftat, bei einem Unglücksfall, bei Hilflosigkeit oder Selbsttötungsabsicht.

Bei Minderjährigen, also Kindern und Jugendlichen (bis einschließlich 17 Jahren), wird aufgrund des Alters immer eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen.