Bundeskriminalamt (BKA)

Ta­tort­ar­beit

  • Datum:13. Juli 2016

Tatortarbeit

Person in Schutzanzug sichert eine Waffe als Beweisstück an einem nachgestellten Tatort mit einer auf dem Boden liegenden, abgedeckten Leiche und Blutspuren Tatortarbeit Nachgestellter Tatort eines Tötungsdelikts Quelle: BKA