Bundeskriminalamt (BKA)

Mikroskopische Kontrolle des Spurenmaterials

Mikroskopische Kontrolle des Spurenmaterials

Unter dem Mikroskop wird eine Stichprobe der gesicherten Spur nach Anfärben untersucht, da Zellen als Quelle für DNA nicht mit dem bloßen Auge erkennbar sind. Mikroskopische Kontrolle des Spurenmaterials Quelle: BKA