Bundeskriminalamt (BKA)

Forschungsprojekt Foto-Fahndung FAQ

  • Datum:08. Juli 2013

Wofür steht der Begriff "Foto-Fahndung"?

Foto-Fahndung war ein Forschungsprojekt des BKA, das den Einsatz von biometrischen Gesichtserkennungssystemen verschiedener Hersteller als Fahndungshilfsmittel untersuchte. Bislang standen solche technischen Hilfsmittel der Polizei nicht zur Verfügung. Die Gesichter von freiwilligen Testteilnehmern sollten automatisch in der Menschenmenge am Bahnhof wieder erkannt werden.

Was war das Ziel des Forschungsprojektes?

Das Forschungsprojekt verfolgte zwei wesentliche Ziele. Erstens sollte untersucht werden, ob es möglich ist, bereits bekannte Gesichter aus sich bewegenden Menschenmengen heraus zu extrahieren und zweitens diese Gesichter in Echtzeit einem biometrischen Vergleich zur Feststellung der Identität zuzuführen.

Wie funktioniert die biometrische Gesichtserkennung?

Biometrie ermöglicht die automatisierte Wiedererkennung von Personen anhand von individuellen Körpermerkmalen. Die Gesichtserkennung nutzt individuelle Merkmale des Gesichts; beispielsweise die oberen Ränder der Augenhöhlen oder bestimmte Bereiche der Kieferknochen und des Mundes.
Zur Feststellung der Identität wird die durch das System überprüfte Person mit Lichtbildern aus einer Datenbank verglichen.

Wer war verantwortlich für das Forschungsprojekt Foto-Fahndung?

Das BKA führte das Forschungsprojekt durch. Im BKA war der Fachbereich KI 16 (Forschungs- und Beratungsstelle Kriminalprävention) des Kriminalistischen Institutes für die Durchführung des Forschungsprojektes verantwortlich.

Warum fand der Test am Bahnhof Mainz statt?

Der Bahnhof Mainz wurde aufgrund baulicher Gegebenheiten und der räumlichen Nähe zum Bundeskriminalamt für den Test ausgewählt.

Wo im Mainzer Hauptbahnhof fand der Test statt?

Der Testbetrieb wurde im Eingangsbereich der Haupthalle durchgeführt. Die Kameras der Testsysteme wurden nur auf einen Teil der Treppen der Eingangshalle ausgerichtet. Diese nahmen die Passanten beim Durchqueren der Eingangshalle in Richtung Ausgang auf.

Wer konnte Testteilnehmer werden?

Teilnehmen konnte jeder, der die Eingangshalle des Hauptbahnhofes Mainz während der Testphase von 12 Wochen (ab 01. Oktober 2006) regelmäßig - wenn möglich einmal pro Werktag - passierte. Für den Pilottest wurden 200 freiwillige Teilnehmer gesucht, um statistisch aussagekräftige Ergebnisse über die Leistungsfähigkeit der Testsysteme zu erhalten.

Was mussten die Testteilnehmer tun?

Von jedem Testteilnehmer wurde zu Beginn der Untersuchungen ein Foto gemacht. Die Aufnahme erfolgt nach Terminabsprache am Bahnhof Mainz durch Mitarbeiter des BKA. Die Fotos der Teilnehmer dienten im Test als Erkennungsgrundlage. Beim täglichen Durchqueren des vorgegebenen Bereiches (Treppenanlage zwischen Galerie und Hauptausgang der Eingangshalle) sollten die Testteilnehmer einen Transponder mit sich führen, zum Beispiel in der Jackentasche. Beim Durchqueren dieses Bereiches wurden die Teilnehmer von den Kameras erfasst. Die aufgenommenen Gesichter wurden dann mit dem Bestand in der Datenbank verglichen.

Wozu diente der Transponder?

Das Transpondersystem diente als Referenzsystem. Über den mitgeführten Transponder registrierte das System, dass ein Testteilnehmer den Kamerabereich passierte. Im Transponder war lediglich die individuelle Identifikationsnummer des Testteilnehmers gespeichert, keine persönlichen Daten. Über die aufgezeichneten Transponderdaten konnte später nachvollzogen werden, wann die Testteilnehmer den Bereich durchquerten.
Transponder- und Gesichtserkennungssysteme arbeiteten unabhängig voneinander.

Welche Daten wurden gespeichert?

Von den Testteilnehmern wurden für die Testauswertung alphanumerischer Daten, wie zum Beispiel Name und Anschrift sowie ein Lichtbild aufgenommen. Das Bild wurde in die Testsysteme eingelernt und bildete mit den Bildern der weiteren Teilnehmer die Vergleichsliste für das Forschungsprojekt. Im Laufe des Forschungsprojektes wurden durch die Systeme auch Bilder von Personen aufgenommen, die nicht am Feldtest teilnahmen. Dies geschah immer dann, wenn es zu einer Verwechslung mit einem der Testteilnehmer kam. Diese Bilder wurden innerhalb von max. 48 Stunden gelöscht. Die Daten der Testteilnehmer wurden mit Abschluss des Forschungsprojektes vollständig gelöscht.

Wurden die persönlichen Daten und Bilder der Testteilnehmer mit dem polizeilichen Fahndungsbestand abgeglichen?

Nein. Es handelte sich um ein Forschungsprojekt, daher existierte niemals eine Verbindung zu echten polizeilichen Fahndungsdaten.

Wie wurde der Datenschutz sichergestellt?

Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen waren die Mitarbeiter des BKA verantwortlich, die das Forschungsprojekt betreuten. Sie standen in engem Kontakt zu den zuständigen Datenschutzbeauftragten.

Gab es eine Rechtsgrundlage für den Pilottest Foto-Fahndung?

Das Forschungsprojekt wurde auf Grundlage von § 6b (1) Nr.1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) i.V.m. § 2 (6) Nr.3 BKAG (BKA-Gesetz) durchgeführt. Im Einzelnen wurde der Umgang mit den Projektdaten wie folgt geregelt:

Datenerhebung
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der personenbezogenen Daten, die für die Durchführung des Forschungsprojektes "Foto-Fahndung" notwendig waren, ergaben sich aus
a) § 13 (1), (2) Nr.2 BDSG für Personen, die als Freiwillige an dem Forschungsprojekt teilnahmen,
sowie
b) § 13 (1), (2) Nr.8 BDSG für Personen, die nicht als Freiwillige an dem Forschungsprojekt teilnahmen, von den Kameras aber dennoch erfasst wurden, wenn sie durch den Projektbereich gingen.

Datenspeicherung und Datennutzung
Die Rechtsgrundlage für die Speicherung und Auswertung der nach Punkt 2.6.1 erhobenen Daten ergab sich aus
a) § 14 (1), (2) Nr. 2 BDSG für Personen, die als Freiwillige an dem Forschungsprojekt teilnahmen,
sowie
b) § 14 (1), (2) Nr. 9 BDSG für Personen, die nicht als Freiwillige an dem Forschungsprojekt teilnahmen.

Datenlöschung
a) Die personenbezogenen Daten der freiwilligen Testteilnehmer wurden nur so lange gespeichert, wie es für die Zwecke des Forschungsprojektes notwendig war. Spätestens mit dem Abschluss des Forschungsprojektes wurden alle Daten unwiederbringlich gelöscht. Falls ein Testteilnehmer seine Teilnahme am Forschungsprojekt widerrief, wurden dessen Daten sofort gelöscht.
Die Testteilnehmer stimmten dieser Praxis in einer mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfD) abgestimmten Einwilligungserklärung zu.
b) Die personenbezogenen Daten der Personen, die nicht freiwillig am Forschungsprojekt teilnahmen, wurden spätestens nach 48 Stunden gelöscht. Diese Frist ergab sich analog aus § 27 BPOL-Gesetz.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Bundeskriminalamt Wiesbaden
Pressestelle - Referat LS 2
65173 Wiesbaden
Tel.: +49 (0)611 55-13083
Fax: +49 (0)611 55-12323

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