Bundeskriminalamt (BKA)

Forschungsprojekt Foto-Fahndung

Biometrie kompakt

Allgemeines
Der Begriff Biometrie leitet sich aus dem Griechischen ab: Bios (das Leben) und Metrik (das Vermessen). Es handelt sich demnach um die Vermessung von Lebewesen. Die Biometrie verwendet physiologische oder verhaltenstypische Merkmale zur Unterscheidung von Personen. Mit Hilfe biometrischer Verfahren werden Personen also anhand ihrer körpereigenen Merkmale und nicht durch Wissen (z.B. PIN) oder Besitz (z.B. EC-Karte) erkannt.

Ein lebendiger Organismus unterliegt ständiger Veränderung. Deshalb wird die wiederholte Aufnahme eines biometrischen Merkmals nie exakt gleich sein. Biometrische Verfahren treffen daher keine absolute Aussage hinsichtlich Personengleichheit, sondern liefern zu jedem Vergleich einen Grad der Übereinstimmung zurück. Dieser Wert wird als Matchscore bezeichnet. Übertrifft der Vergleich eines hinterlegten Merkmals mit einem aktuell aufgenommenen Merkmalsbild einen bestimmten, vorher eingestellten Schwellwert, gilt die Person als erkannt.

Für kommerzielle Zwecke werden mittlerweile eine Vielzahl von biometrischen Verfahren eingesetzt. Zum Beispiel die Fingerabdruckerkennung, Iriserkennung, Venenerkennung, Sprechererkennung, Unterschriftenerkennung usw.

Im Forschungsprojekt Foto-Fahndung wird das BKA nur Gesichtserkennungssysteme untersuchen.

Gesichtserkennung
Die Technologie der Gesichtserkennung identifiziert Personen über Merkmale im Gesicht, die sich nicht leicht verändern lassen und zeitlich weitgehend konstant sind: die oberen Ränder der Augenhöhlen, bestimmte Bereiche der Kieferknochen und des Mundes.

Bevor ein biometrisches System einen Menschen wiedererkennen kann, müssen die Merkmale dieser Person aufgenommen werden. Diese Ersterfassung wird auch als Enrolment bezeichnet. Die für den späteren Vergleich benutzten Daten werden in einem besonderen Datenformat, dem Template, gespeichert.

Oft wird die Gesichtserkennung zum Vergleich eines Live-Bildes einer Person mit ihrem gespeicherten Template eingesetzt (z.B. bei einer Zutrittskontrolle). Dieses Verfahren wird als Verifikation bezeichnet. Gesichtserkennungssysteme sind aber auch in der Lage, alle im System gespeicherten Personen mit einem Bild einer zunächst unbekannten Person zu vergleichen. In diesem Fall spricht man von Identifikation. Als Suchbilder können auch Gesichter im Bild einer Videokamera verwendet werden.

Zwei grundlegende Ansätze zur Gesichtserkennung sind die sogenannte "Eigenface"-Methode und die lokale Merkmalsanalyse. Zum Erzeugen des Templates wird bei der Eigenface-Methode das gesamte Gesicht mit einem Satz an definierten "Gesichtern", den sogenannten "Eigenfaces" verglichen. Bei der Merkmalsanalyse wird das Gesicht in verschiedene Bereiche mit spezifischen Merkmalen wie Augen, Nase, Mund, Backen etc. untergliedert und deren relative Position zueinander ausgewertet.

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