Bundeskriminalamt (BKA)

Forschungs- und Beratungsstelle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und Dunkelfeldforschung

Zu den zentralen Aufgaben des Bundeskriminalamts gehört, polizeiliche Methoden und Arbeitsweisen der Kriminalitätsbekämpfung zu erforschen und zu entwickeln. In diesen Bereich gehört die Forschungs- und Beratungsstelle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und Dunkelfeldforschung. Sie erstellt kriminalpolizeiliche Analysen und Statistiken einschließlich der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Darüber hinaus werden Forschungsprojekte zum kriminalstatistischen Dunkelfeld durchgeführt, die etwa das Anzeigeverhalten und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheben.

Grundlage dieser Arbeit, die das Ziel verfolgt, die Entwicklung der Kriminalität zu beobachten, ist der gesetzliche Auftrag im BKAG (BKAG § 2 Abs. 6 Nr. 1).

Dunkelfeldforschung

Ziel der Dunkelfeldforschung ist es, Erkenntnisse über das Gesamtaufkommen bestimmter Straftaten einschließlich des sogenannten (relativen) Dunkelfelds, also der bei der Polizei nicht bekannten Straftaten, zu gewinnen. Straftaten, die der Polizei bekannt geworden sind, gehen in die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ein und zählen zum sogenannten Hellfeld. Dunkelfelduntersuchungen gelten neben den amtlichen Kriminalstatistiken als weitere wichtige Datenquellen zur Beschreibung der Kriminalitätslage und -entwicklung.

Dunkelfeldforschung im BKA erfolgt auf Basis von sogenannten Opferbefragungen. Hierfür wird eine repräsentative Stichprobe von Bürgerinnen und Bürgern zu ihren Opfererlebnissen, dem Anzeigeverhalten sowie verschiedenen kriminalitätsbezogenen Einstellungen, wie zum Beispiel der Kriminalitätsfurcht oder dem Vertrauen in die Polizei, befragt. Die Ergebnisse werden mit Hilfe statistischer Methoden auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet. Sie enthalten Informationen über die Anteile von Personen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums, etwa in den vergangenen zwölf Monaten oder den vergangenen fünf Jahren, Opfer ausgewählter Straftaten wurden. Abgefragt werden hierbei Deliktsbereiche wie Wohnungseinbruch, Diebstahl von Fahrzeugen und Körperverletzung. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse dienen dazu, Aussagen über die Verbreitung verschiedener Kriminalitätsformen zu treffen. Informationen über den Anteil angezeigter (also in das Hellfeld gelangter) und nicht angezeigter Straftaten werden zur Berechnung so genannter Hell-Dunkelfeldrelationen genutzt.