Bundeskriminalamt (BKA)

Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung

Notwendigkeit, Sachstand und Rahmenbedingungen

Quellen-TKÜ

Viele Kommunikationsprogramme nutzen standardmäßig eine Verschlüsselung ihrer Kommunikationsdaten und -inhalte, die ohne aktives Handeln des Nutzers im Hintergrund arbeitet. Diese Inhalte können in vielen Fällen durch die klassische Form der Telekommunikationsüberwachung nicht mehr ausgewertet werden. Dies lässt aber die notwendigen und gesetzlich zulässigen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) bei der Verfolgung schwerer Straftaten oder der Abwehr von Gefahren für hochwertige Rechtsgüter ins Leere laufen.

Die Quellen-TKÜ ist eine besondere Form der TKÜ, die Kommunikation erfasst, bevor diese verschlüsselt wird oder nachdem diese entschlüsselt wurde bzw. die Entschlüsselung ermöglicht. Hierbei wird nur die Kommunikation erlangt, die auch durch eine „konventionelle“ TKÜ erlangt würden.

Für die effektive Durchführung von Ermittlungen, insbesondere im Bereich des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität, ist das Instrument der Quellen-TKÜ unverzichtbar. Gesetzlich ist die strafprozessuale Maßnahme der Quellen-TKÜ in § 100a Abs. 1 S. 2, 3 StPO verankert. Zusätzlich kann das BKA die Quellen-TKÜ zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus nach §§ 5, 51 Abs.2 BKAG einsetzen. Die Maßnahme setzt jeweils eine richterliche Anordnung voraus.

Das BKA verfügt sowohl über eigenentwickelte als auch über kommerzielle Software zur Durchführung von Maßnahmen zur Quellen-TKÜ. Die jeweilige Software wird erst nach einem umfangreichen Testverfahren und Feststellung der Konformität mit den rechtlichen Vorgaben sowie der "Standardisierenden Leistungsbeschreibung" (SLB) zum Einsatz freigegeben und in Abhängigkeit von der operativen Bedarfslage kontinuierlich weiterentwickelt.

Die "Standardisierende Leistungsbeschreibung" (SLB) dient den in Deutschland durchführenden Stellen für Q-TKÜ und Onlinedurchsuchung sowie den Anbietern der entsprechenden Software als Richtlinie, um die Entwicklung, die Beschaffung und den Einsatz der Software in Deutschland einen einheitlichen Rahmen zu setzen.

Die bisherige SLB war auf Grundlage von und für die QTKÜ auf PC-Plattformen entwickelt worden und enthielt teils technologisch sehr spezifische Festlegungen. Vor diesem Hintergrund wurde eine Fortschreibung des Ursprungsdokuments erstellt. Die SLB-neu enthält angesichts der Dynamik technischer Entwicklungen technikoffenere Vorgaben durch die Formulierung von Zielen (statt definierter Techniken). Darüber hinaus gilt sie auch für die Online-Durchsuchung.

Die aktuelle Fortschreibung der SLB finden Sie hier:

Standardisierende Leistungsbeschreibung für Software zur Durchführung von Maßnahmen der Quellen-Kommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung (PDF, 401KB) (Stand: 05. Oktober 2018)

Online-Durchsuchung

Jenseits der Überwachung laufender kryptierter Telekommunikation stellt die Kryptierung bzw. Verschlüsselung von Daten (z. B. bei Verschlüsselung eines Bereichs der Festplatte eines Computers oder einer externen Festplatte) die Sicherheitsbehörden zunehmend vor technische Probleme. Um im Einzelfall verschlüsselte Daten als Spurenansätze bzw. Beweismittel auswerten zu können, ist die verdeckte Online-Durchsuchung auf Basis einer richterlichen Anordnung ein geeignetes Ermittlungsinstrument zur Aufklärung schwerer Straftaten.

Das BKA verfügt über Software zur Durchführung von Maßnahmen der Online-Durchsuchung, die vor dem Einsatz einem umfangreichen Testverfahren unterzogen wird. Die Onlinedurchsuchung zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus nach dem BKAG ist in § 49 BKAG normiert, in Fällen der Strafverfolgung dient §100b StPO als Rechtsgrundlage.

Auch für die Online-Durchsuchung gilt die Standardisierende Leistungsbeschreibung (SLB), siehe oben.

Einsatz von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung

Die Tools der Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung sind aufgrund technischer und datenschutzrechtlicher Anforderungen hoch komplex – jeder Einsatz muss maßgeschneidert werden und erfordert einen hohen Personalansatz. Die Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung sind damit nur in Einzelfällen einsetzbar und stellen keine Alternative zur klassischen TKÜ dar.

Das BKA kann aus einsatztaktischen Gründen keine Auskünfte darüber erteilen, wie oft Software zur Durchführung von Maßnahmen der Quellen-TKÜ oder der Online-Durchsuchung bereits zum Einsatz gekommen ist. Darüber hinaus sind keine näheren Auskünfte zu Entwicklungsständen dieses polizeilichen Einsatzmittels oder weitere Detailinformationen möglich. Es handelt sich hierbei um einen äußerst sensiblen Bereich der verdeckten strafprozessualen und polizeilichen Informationsgewinnung. Die Nennung von Details könnten im Ergebnis weitgehende Rückschlüsse auf die technischen Fähigkeiten und damit mittelbar auch auf die technische Ausstattung und das Know-How des BKA zulassen. Dies könnte die zur effektiven Strafverfolgung und Gefahrenabwehr notwendigen Fähigkeiten des BKA in erheblicher Weise negativ beeinflussen und somit zukünftige Maßnahmen dieser Art erheblich erschweren oder unmöglich machen.