Bundeskriminalamt (BKA)

Methodik der Operativen Fallanalyse (OFA)

Der klassische Anwendungsbereich für fallanalytische Verfahren sind Tötungsdelikte und sexuell assoziierte Gewaltdelikte. Die Vorgehensweise bei der Durchführung von Operativen Fallanalysen war zunächst speziell auf diesen Deliktsbereich ausgerichtet und wurde im Laufe der Zeit, für die Anwendung anderer Deliktsbereiche weiterentwickelt. So bezogen sich die frühen Forschungen im BKA zur Fallanalyse auf den Deliktsbereich der Erpressung und des erpresserischen Menschenraubes. Aufgrund der deliktischen Unterschiede wurde hierfür eine eigene Vorgehensweise entwickelt. Im Lauf der Jahre wurden Fallanalysen u.a. auch bei terroristischen Anschlägen, Raub, Bedrohung und Brandstiftung durchgeführt und die Methodik mittlerweile so weiter entwickelt, dass sie deliktsunabhängig angewendet werden kann.

Infografik zum zirkulären Prozess der Fallanalyse, mehr in der Langbeschreibung Der zirkuläre Prozess der Fallanalyse

Neben der Analyse von Einzeldelikten können auch Tatserien bearbeitet bzw. der Verdacht von Tatzusammenhängen überprüft werden (vergleichende Fallanalyse). Auch hier wurden besondere Vorgehensweisen etabliert. Eine weitere Sonderform stellt die geografische Fallanalyse dar, bei der Ableitungen hinsichtlich des geografischen Verhaltens des Täters/in (im Weiteren zur Vereinfachung immer als Täter bezeichnet) getroffen werden.

Die grundsätzliche Vorgehensweise wird aufgrund der Historie anhand der Fallanalyse im Bereich der Tötungs- und sexuell assoziierten Gewaltdelikte erläutert:

Fallanalysen im Bereich der Tötungsdelikte und der sexuell assoziierten Gewaltdelikte

Bei der deutschen Polizei werden alle Fallanalysen in Teamarbeit durchgeführt. In einem Fallanalyse Team arbeiten mindestens vier polizeiliche Fallanalytiker/innen, die dafür speziell ausgesucht und ausgebildet wurden. Zusätzlich können auch Sachbearbeitende der ermittelnden Polizeidienststelle sowie externe Fachleute wie Rechtsmediziner/innen oder Psychologen/innen hinzugezogen werden. Durch die Teamarbeit wird die Qualität der Analyseergebnisse optimiert.

Als Basis für die Fallanalyse dienen ausschließlich objektive oder gesicherte Falldaten sowie Informationen zum Opfer. Subjektive Daten können ggfs. auch berücksichtigt werden, müssen aber zwingend kritisch geprüft werden. Das Fallanalyse-Team besichtigt in der Regel den Tatort und die sonstigen relevanten Handlungsorte des Delikts. Auf dieser Basis wird der Ablauf der Tat Schritt für Schritt rekonstruiert und die Tatsequenzen in eine chronologische Ordnung gebracht. Nach der Rekonstruktion des Tatgeschehens wird das Verhalten des Täters eingehend spezifiziert, d.h. es wird geprüft, in welcher Weise die Individualität des Täters den jeweiligen Fall geprägt hat.

In einem weiteren Schritt wird der Fall als Ganzes charakterisiert. Handelt es sich mehr um eine geplante oder um eine spontane Tat oder gab es diesbezüglich vermischte Phasen? Welche Kriterien waren für die Opfer-, Tatzeit- bzw. Tatortauswahl maßgeblich? Und: Gab es besondere, vielleicht sogar außergewöhnliche Charakteristika im Fall? (Beispiel: Wollte der Täter die Tat vertuschen und seine Spuren verwischen? Oder wollte er sogar ein anderes Tatmotiv vortäuschen?)

Aufbauend auf diesen Bewertungen werden Ableitungen zum Täter getroffen und Hinweise für die ermittelnde Polizeidienststelle generiert, die dazu dienen, die Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen zu priorisieren und sie im weiteren Verlauf zu ökonomisieren. Die Erstellung eines Täterprofils ist kein zwingend folgender Arbeitsschritt nach einer Tatrekonstruktion. Mittels der Täterprofilerstellung wird ein unbekannter (!) Täter hinsichtlich seiner Verhaltensmerkmale so beschrieben, dass er bei der weiteren Ermittlungsarbeit von anderen Personen erkennbar unterschieden werden kann. Das erarbeitete Täterprofil entspricht eher einer Einschätzung zur Persönlichkeit des möglichen Täters und kann somit auf mehrere Menschen zutreffen. Erst mit Hilfe weiterer Rastermerkmale und folgender Ermittlungstätigkeit (wie beispielsweise örtliche Eingrenzung, Motiv- und Alibiüberprüfungen) kann der Kreis der Tatverdächtigen dann ggf. stark eingegrenzt werden.

Bei den Ableitungen und Bewertungen wird neben den festgestellten Fallparametern auch der kriminologische Kenntnisstand zu dem betroffenen Deliktsbereich berücksichtigt. Für den Bereich der sexuell assoziierten Gewaltdelikte können vor allem die Ergebnisse von zwei Forschungsprojekten des BKA besonders gut genutzt werden, da sie die empirischen Hintergründe zum "fremden" Sexualstraftäter gezielt beleuchten: "Polizeiliche Vorerkenntnisse von Vergewaltigern" und "Geografisches Verhalten fremder Täter bei sexuellen Gewaltdelikten".

Die Ergebnisse der Fallanalyse werden in einem Fallanalysebericht schriftlich festgehalten und zusätzlich der ermittelnden Polizeidienststelle präsentiert. Im Bedarfsfall werden die Ermittler/innen bei der Umsetzung der Ermittlungshinweise beraten. Wenn die Ermittlungen zur Ergreifung des Täters führen, werden die Fallanalyseergebnisse evaluiert. Dabei wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Aussagen der Fallanalyse zutreffend waren und ob sie bei der Ermittlung des Täters hilfreich waren. Diese Evaluationen dienen der Qualitätssicherung und ständigen Verbesserung des Fallanalyseprozesses.

Fallanalysen im Bereich "Erpressung und erpresserischer Menschenraub"

Für die Bereiche Erpressung und erpresserischer Menschenraub hat das BKA eine spezielle Methode der Fallanalyse entwickelt. Auf der Basis von retrograden Auswertungen bereits gelöster Kriminalfälle wurden kriminalistische und kriminologische Erkenntnisse aus diesen Fällen miteinander verbunden und in die Analysen von aktuell laufenden Fällen eingebracht. Weil viele Erpresser Droh-, Erpressungs- oder Bekennerbotschaften senden, mussten spezielle Methoden entwickelt werden, um solche Täterbotschaften schnell und zutreffend einschätzen zu können. Diese Analyse von Täterbotschaften geschieht immer in Verbindung mit einer sorgfältigen Analyse des bis dahin bekannten Fallablaufs. Ein weiterer wesentlicher Unterschied zur Fallanalyse bei Tötungs- und sexuell assoziierten Gewaltdelikten besteht darin, dass die Fallanalyse in der Regel während der aktuell laufenden Erpressung bei hoher Opfergefährdung durchgeführt werden muss und somit unter einem erheblichen Zeitdruck erfolgt. Auch diesem Umstand musste bei der Methodik Rechnung getragen werden. In aktuell laufenden Erpressungsfällen ist es durchaus üblich, dass - bedingt durch die weitere Fallentwicklung - zwei, drei, vier oder mehr Fallanalysen und gegebenenfalls immer wieder aktualisierte Einschätzungen zum Tätertypus erstellt werden.

Die OFA-Einheit des Bundeskriminales entwickelt die fallanalytischen Methoden ständig weiter, um die Fallanalyse auch für andere Deliktsbereiche nutzen zu können. Das gilt auch vor dem Hintergrund der Kriminalitätsentwicklungen in den digitalen Raum, wobei die Täter im vermeintlichen Schutz der Anonymität des Internets agieren und kommunizieren. Als Faustregel kann dabei gelten, dass Fallanalysen grundsätzlich dann möglich sind, wenn persönlichkeitsspezifische Verhaltensmerkmale des Täters bewertet und daraus Ableitungen für die ermittelnden Dienststellen gezogen werden können.

Kommunikationsanalyse

Die im BKA durchgeführten Kommunikationsanalysen beschränken sich inzwischen längst nicht mehr auf die Analyse von Erpresserschreiben in den klassischen Fällen der Erpressung und des erpresserischen Menschenraubes.
Die Vielfältigkeit der Kommunikationsanalyse ergibt sich aus dem Umstand, dass jede Form menschlichen Verhaltens immer auch einen Mitteilungscharakter aufweist. So werden neben den klassischen Erpresserschreiben zum Beispiel auch digitale Botschaften vom Täter und ggfls. vom Opfer, wie auch überwachte Kommunikation hinsichtlich der Persönlichkeit des Täters und/oder der daraus resultieren Gefährdung des Opfers für eine Bewertung herangezogen.
Die Besonderheiten in der Kommunikationsanalyse stellen insbesondere die Punkte Dynamik und Informationsmangel dar. Während bei einem klassischen Tötungsdelikt die Tat bereits abgeschlossen und damit die Informationslage weitgehend statisch ist, handelt es sich bei den dargestellten Fällen in der Regel um eine fortlaufende Tatbegehung, weswegen während der Analyse mit Lageänderungen flexibel umgegangen werden muss.
Die Grundsätze der Fallanalysemethodik finden auch in der Kommunikationsanalyse Anwendung. So werden zunächst sämtliche tatrelevanten „Ereignisse“ und Informationen erhoben, chronologisch eingeordnet und in dieser Reihenfolge einer Bewertung unterzogen. Das gilt auch für die vorliegende Kommunikation, die im Verlauf der Analyse chronologisch zunächst vor ihrem äußeren Kontext (z.B. das gewählte Kommunikationsmittel) hin zum inneren Kontext – dem tatsächlichen Inhalt der Kommunikation - analysiert und bewertet wird.
Liegen genug Informationen vor, die im Rahmen einer Kommunikationsanalyse bewertet werden, können im Ergebnis z.B. Aussagen zur Ernsthaftigkeit/Authentizität und Professionalisierungsgrad des Täters oder zur Gefährdung eines etwaigen Opfers getroffen werden und damit die Ermittlungen entscheidend beeinflussen.

Vergleichende Fallanalyse

Die Methode der vergleichenden Fallanalyse wird eingesetzt, wenn der Verdacht besteht, dass es sich bei zwei oder mehreren Delikten um eine Serie oder eine Wiederholungstat handeln könnte, die einem Täter oder einer Tätergruppe zuzuordnen ist. Meist handelt es sich dabei um Tötungsdelikte oder um komplexe Fälle sexueller Gewalt. Es kommen aber auch andere schwerwiegende Verbrechen, wie beispielsweise Brandserien, in Frage.

Bei vergleichenden Fallanalysen werden die Übereinstimmungen zwischen mehreren Fällen geprüft, mögliche Abweichungen bewertet und am Ende eine Aussage darüber getroffen, ob die entsprechenden Taten aus fallanalytischer Sicht alle einer einzelnen Person oder einer Personengruppe zugeordnet werden können. Zur Wahrung der Objektivität bei der Durchführung vergleichender Fallanalysen ist es aus methodischen Gründen vor allem bei Tötungsserien geboten, zunächst jeweils voneinander unabhängige Einzelfallanalysen durch unterschiedliche Fallanalyse-Teams zu erstellen. Dadurch wird die inhaltliche Unabhängigkeit der Einzelanalysen gewährleistet. Die eigentliche vergleichende Fallanalyse (= Vergleich der Ergebnisse aus den einzelnen, jeweils fallbezogenen Analysen) erfolgt in erster Linie an Hand eines Vergleichs von Tat- und Tätermerkmalen. Bei der Bewertung der zu vergleichenden Merkmale spielt es eine große Rolle, ob es sich um solche Merkmale handelt, die für die Begehung des Delikts unbedingt notwendig sind (z.B. vaginale Penetration bei einer Vergewaltigung) oder um solche, die über die reine Tatbegehung hinaus charakteristisch für das Täterhandeln sind (z.B. aufwändige Fesselung des Opfers).

Die vergleichende Fallanalyse beschränkt sich nicht ausschließlich auf Delikte, die an einen Tatort im herkömmlichen Sinn gebunden sind, sondern eignet sich ebenfalls für andere Delikte, wie Delikte bei denen die Tatbegehung mittels Kommunikation erfolgt.

Zusammenfassend zu den Methoden der Fallanalyse

Die oben genannten Arbeitsmethoden dienen der Analyse von Kriminalfällen und beziehen sich auf den einzelnen Kriminalfall oder auf eine Fallserie. Deshalb ist in Deutschland "Fallanalyse" der Oberbegriff für diese Analysemethoden. Ziel der Fallanalyse-Methoden ist es, den einzelnen Kriminalfall aus kriminalistischer und kriminologischer Sicht möglichst weitgehend zu verstehen, um daraus Schlüsse für die Aufklärung des Verbrechens ziehen zu können. Ergebnisse von solchen Fallanalysen können sein:

  • Gefährdungsanalysen, beispielweise bezogen auf das Opferrisiko,
  • Gefährlichkeitseinstufungen bezüglich der Täter, Eingrenzungen des Täterwohnortes
  • bzw. anderer geografischer Ankerpunkte des Täters, Täterprofilerstellungen bzw.
  • Einschätzungen zur Täterpersönlichkeit bei Tötungsdelikten und zu sexuell
  • motivierten Gewaltdelikten sowie analoge Einschätzungen bei Erpressungen und
  • erpresserischem Menschenraub.

Die abgeleiteten Resultate aus fallanalytischen Verfahren sind Entscheidungshilfen im laufenden kriminalistischen Arbeitsprozess der ermittelnden Dienststelle in Form von Hinweisen für die Ermittlung, die Fahndung und die Vernehmung.