Bundeskriminalamt (BKA)

Gesichtserkennung

Was ist ein Lichtbildvergleich?

Ein Lichtbildvergleich dient dem Zweck, Personen, die auf Lichtbildern oder Videos zu erkennen sind, anhand ihres Gesichts zu identifizieren. Diese Identifizierung stützt sich auf sichtbare, individuelle anatomische Merkmale im Bereich des Gesichtes bzw. Kopfes. Diese Merkmale werden im Einzelnen definiert und sachverständig interpretiert.
Im polizeilichen Kontext können beispielsweise Überwachungsaufnahmen eines Täters oder einer Täterin am Tatort mit Bildern möglicher Tatverdächtiger in einem sogenannten 1:1-Vergleich abgeglichen werden. Als Vergleichsmaterial wird in der Regel Bildmaterial verwendet, das aufgrund einer erkennungsdienstlichen Behandlung bei der Polizei vorliegt.

Wer führt im Kriminaltechnischen Institut Lichtbildvergleiche durch?

Nur speziell qualifiziertes Personal, die sogenannten Sachverständigen für Lichtbildvergleiche sowie Lichtbildexpertinnen und -experten, sind mit der Identifizierung von Personen anhand von Bildern betraut und treffen Aussagen über mögliche Personenidentitäten bzw. schließen Personenidentitäten aus. Die dazu notwendige Ausbildung im BKA (Lichtbildexpertinnen und -experten 11 Wochen, Sachverständige rund 4 Jahre) wird jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen.

Warum werden Lichtbildvergleiche durchgeführt?

Solche Vergleichsarbeiten werden insbesondere dann durchgeführt, wenn anderes Identifizierungsmaterial wie Fingerabdrücke oder DNA nicht vorliegen.

Basis für derartige Vergleiche ist der Grundsatz der Individualität, der besagt, dass alle Menschen in ihrem äußeren Erscheinungsbild verschieden und somit auch voneinander unterscheidbar sind. Jeder Mensch besitzt Merkmale, die ihm eine Einmaligkeit verleihen.
Dies trifft im Übrigen auch auf eineiige Zwillinge zu.

Warum werden bei einem Vergleich von Lichtbildern Gutachten erstellt?

Neben anderen gerichtsverwertbaren Kurzberichten erstellen die Sachverständigen vor allem ausführliche Behördengutachten basierend auf nachvollziehbaren Merkmalsanalysen.
Der Vorteil eines Behördengutachtens liegt darin, dass dieses in der Gerichtsverhandlung auch verlesen werden kann, so dass Gutachter nicht in jedem Fall vor Gericht erscheinen müssen. Bei bestehenden Fragen werden Sachverständige vor Gericht geladen und müssen das Gutachten dort fachlich vertreten.

Welche Aussagen (Bewertungen) werden im Gutachten getroffen?

In einem Gutachten werden die festgestellten Merkmale, die beweiserheblich für oder gegen eine Identität der zu vergleichenden Personen sprechen, im Einzelnen aufgeführt und beschrieben.
Die Bewertung der anatomischen Merkmale führt im Bundeskriminalamt zu einer der folgenden Wahrscheinlichkeitsaussagen:

  • wahrscheinlich
  • mit hoher Wahrscheinlichkeit
  • mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit

identisch bzw. nicht identisch.

Was ist das Gesichtserkennungssystem des BKA und wie funktioniert es?

Seit 2008 nutzt das Bundeskriminalamt ein Gesichtserkennungssystem (GES) zur Identifizierung unbekannter Täter. Bei einer Recherche im GES wird qualitativ und perspektivisch geeignetes Bildmaterial eines unbekannten Täters mit den im Informationssystem der Polizei (INPOL) erfassten Lichtbildern von Straftätern verglichen.
Das GES codiert die anatomischen Merkmale eines Gesichts und bildet sie im sogenannten Template ab. Diese Templates sind maschinell miteinander vergleichbar. Ein Suchlauf gegen eine Datenbank mit einer Million Einträgen dauert weniger als eine Sekunde.
Aus allen Datensätzen werden die besten Treffer technisch ausgewählt und in einer Trefferliste, geordnet nach dem Übereinstimmungsgrad, angezeigt.

Den hohen Identifizierungsgrad der Fingerabdruckerkennung erreicht die Gesichtserkennung hierbei noch nicht. Deswegen kommt den Experten und Sachverständigen für Lichtbildvergleiche im Bundeskriminalamt eine besondere Bedeutung zu. Sie verifizieren jedes Ergebnis einer technischen Suche noch einmal visuell. Die Identifizierung und die damit verbundene Wahrscheinlichkeitsaussage sind den Sachverständigen für Lichtbildvergleiche vorbehalten.

Wie viele Recherchen im GES des BKA werden pro Jahr durchgeführt?

Seit 2016 führen BKA, Bundespolizei und die Landespolizeien pro Jahr mehr als 20.000 Recherchen im GES des BKA durch. Hierbei ist zu beachten, dass diese Zahl sowohl Recherchen im konkreten Fall einer Straftat als auch Recherchen zu Test- und Ausbildungszwecken umfasst.
Aufgrund des steigenden Aufkommens digitaler Aufnahmen, z. B. in den sozialen Netzwerken und der durch Smartphones allzeitigen Möglichkeit Bilder zu fertigen, ist in den nächsten Jahren mit einem weiteren Anstieg der Zahl der GES-Recherchen zu rechnen.