Bundeskriminalamt (BKA)

Polizeiliche Informationssysteme

Kriminelle agieren häufig überregional. Dies führt dazu, dass verschiedene Polizeibehörden zuständig sind. Umso wichtiger ist es, dass Informationen zu Straftaten und Straftätern ausgetauscht und die Daten zentral ausgewertet werden. Daher gibt es beim BKA verschiedene Dateien und Systeme, die den Informationsaustausch innerhalb der deutschen Polizei sicherstellen.

Ziele und Möglichkeiten

Die elektronische Datenverarbeitung ermöglicht es, große Mengen von Personen- und Sachdaten zu speichern, miteinander abzugleichen und zu analysieren. Mit den Dateien können Zusammenhänge von Tätern und Taten sowie kriminelle Strukturen erkannt und neue Ermittlungsansätze gewonnen werden.

Das elektronische Informationssystem der Polizei (INPOL)

Unentbehrlich für die polizeiliche Arbeit in Deutschland ist das beim Bundeskriminalamt betriebene elektronische Informationssystem der Polizei (INPOL). Kernstück sind die Personen- und Sachfahndungsdateien. Die hier hinterlegten Daten stehen binnen von Sekunden nach der Erfassung allen angeschlossenen Behörden zur Verfügung. Zugriff auf das System haben neben dem Bundeskriminalamt die Landespolizeidienststellen, die Bundespolizei und die Zollbehörden.

In der INPOL-Personenfahndungsdatei waren am 01.07.2022

  1. 274.894 Ausschreibungen zur Festnahme und
  2. 426.962 Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung

registriert.

In der INPOL-Sachfahndungsdatei sind etwa 16 Mio. Gegenstände erfasst, die wegen eines möglichen Zusammenhangs mit Straftaten gesucht werden.

In der INPOL-Sachfahndungsdatei waren am 01.07.2022

  1. 455.703 Kfz
  2. 1.527.459 Fahrräder
  3. 328.398 Schusswaffen

registriert.

Der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV)

Die Innere Sicherheit zu gewährleisten, Gefahren abzuwehren und Kriminalität zu bekämpfen setzt voraus, dass alle verfügbaren und relevanten Informationen für die Polizeien in den Ländern und im Bund sowie für das Zollkriminalamt (ZKA) nutzbar sind.

Vor dem Hintergrund der Taten des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) beschloss die Innenministerkonferenz, einen Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) einzuführen.

PIAV besteht grundsätzlich aus einer operativen und einer strategischen Komponente. Die operative Komponente des PIAV ist vorrangig auf ermittlungsinitiierende, -begleitende und -unterstützende Ziele ausgerichtet. Darüber hinaus schafft die strategische Komponente die Grundlagen sowohl für operative Schwerpunktsetzungen und Maßnahmenkonzepte als auch für die Beratung der polizeilichen und politischen Führungs- und Entscheidungsebene.

PIAV wird entscheidend dazu beitragen, dass bei Polizeibehörden in Bund und Ländern vorliegende Erkenntnisse - insbesondere zu überregional agierenden Straftätern und Straftaten von erheblicher Bedeutung - für alle Polizeibehörden besser nutzbar sind. Mit dem PIAV ist es z. B. möglich, frühzeitiger als bisher Serienstraftaten, Bandenkriminalität oder Strukturen der Organisierten Kriminalität zu erkennen und somit die Aufklärungsquote zu steigern bzw. das Entdeckungsrisiko für Straftäter zu erhöhen.

Ferner macht PIAV die kriminalpolizeilichen Arbeitsweisen einfacher und effektiver. Wesentliches Prinzip ist die Einmalerfassung und Mehrfachnutzung von Daten. Der polizeiliche Sachbearbeiter, die polizeiliche Sachbearbeiterin muss die für eine gemeinsame Kriminalitätsbekämpfung der Länder und des Bundes erforderlichen Informationen im jeweils vertrauten IT-System lediglich markieren, damit sie in PIAV übertragen werden. Spezielle Qualitätssicherungsstellen bei allen Verbund-Teilnehmern gewährleisten eine hohe Güte der für die länderübergreifende und bundesweite Auswertung relevanten Informationen. Alle Polizeien können diese Informationen grundsätzlich abfragen und so beispielsweise Zusammenhänge einer länderübergreifenden Einbruchsserie feststellen. Damit verbessert PIAV auch die Prävention, da auf Basis der Informationen in PIAV zielgerichtet Maßnahmen zur Verhütung weiterer Straftaten ergriffen werden können.

Die Polizeien in Bund und Ländern arbeiten intensiv an der Realisierung dieses komplexen Verbundes von Informationen zu Straftaten und Straftätern. Die erste Stufe von PIAV-Operativ mit der Datei Waffen- und Sprengstoffkriminalität ging bereits im Mai 2016 in den Wirkbetrieb und wurde ab Juni 2018 durch die Deliktsbereiche Gewaltdelikte/gemeingefährliche Straftaten und Rauschgiftkriminalität ergänzt. Am 17.06.2020 wurden zeitgleich die PIAV Dateien Eigentumskriminalität/Vermögensdelikte, Cybercrime und Sexualdelikte sowie Schleusung/Menschenhandle/Ausbeutung und Dokumentenkriminalität für die Sachbearbeitung bereitgestellt. Die weiteren Ausbaustufen, unter anderem mit den Deliktsbereichen Geldwäsche, Korruption, Politisch motivierte Kriminalität und Organisierte Kriminalität befinden sich in Planung und sollen in 2024 umgesetzt werden.

Parallel wurde PIAV-Strategisch umgesetzt. Am 01. Juli 2021 startete PIAV Strategisch in den Wirkbetrieb.

Die einheitliche, tagesaktuelle und zentrale Datenbasis in PIAV-Strategisch erlaubt es den Polizeien der Länder und des Bundes länderübergreifende und bundesweite strategische Auswertung unter Einbeziehung der Daten der anderen PIAV-Teilnehmer zu betreiben. Damit wird ein Instrument bereitgestellt, das einerseits die unmittelbare Generierung von Führungs- und Entscheidungswissen ermöglicht und darüber hinaus eine zeitnahe polizeiliche Reaktion auf neue Kriminalitätsentwicklungen und Trends fördert.

Die Innenministerkonferenz hat mit ihrem wegweisenden Beschluss aus November 2016 die Voraussetzungen für eine umfassende grundlegende Modernisierung der polizeilichen Informationsarchitektur geschaffen. Sie begrüßte dabei entsprechende Initiativen wie den Aufbau des PIAV für operative und strategische Zwecke. PIAV ist ein Herzstück dieser neuen Informationsarchitektur.

Die bisher übliche Praxis der manuellen Informationsübermittlung über eine Vielzahl von Kanälen wurde durch eine moderne und automatisierte Bereitstellung über eine Schnittstelle der Teilnehmersysteme zum PIAV-Zentralsystem abgelöst.

Da PIAV einen Mehrwert für die Kriminalitätsbekämpfung in ganz Europa darstellt, werden die PIAV-Projekte der Länder und des Bundes durch den Fonds für die Innere Sicherheit der Europäischen Union (ISF) gefördert.

Infografik zum Informationsverlauf mit PIAV ab 2016, mehr in der Langbeschreibung


PIAV

Das Programm "Polizei2020"

Bislang basiert die Informationsarchitektur der Polizei in Deutschland auf einer Vielzahl unterschiedlicher Datentöpfe, die kaum miteinander verbunden sind. Mit dem Programm "Polizei 2020" wird das Informationswesen der Polizeien des Bundes und der Länder vereinheitlicht und harmonisiert. Ziel ist es, eine gemeinsame, moderne und einheitliche Informationsarchitektur für die deutschen Polizeien des Bundes und der Länder zu schaffen. Hier erfahren Sie mehr zum Programm Polizei "2020".

Europäische Informationssysteme

Auch auf europäischer Ebene gibt es verschiedene Dateien und Fahndungssysteme, die für die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden unentbehrlich sind. Beispiele sind das Schengener Informationssystem (SIS) oder das Europol Information System (EIS) von Europol.

Internationale Informationssysteme

Auf internationaler Ebene sind vor allem die Informationssysteme von Interpol wichtiges Mittel der Zusammenarbeit und des Austauschs.

EPRIS (European Police Records Index System)

Bei EPRIS (European Police Records Index System) handelt es sich um ein EU gefördertes Forschungs-Projekt mit dem Ziel der Entwicklung eines europäischen Kriminalaktennachweises unter Nutzung datenschutzkonformer IT-Verfahren. Das Projekt knüpft an Aktivitäten aus dem Jahr 2018/2019 an. Perspektivisch könnte EPRIS berechtigtem polizeilichen Personal einen reibungslosen und effizienten Prozess ermöglichen, um EU-weit bestimmte biografische Daten, die in nationalen polizeilichen Informationssystemen enthalten sind, zu lokalisieren und somit in einen zielgerichteten Informationsaustausch einzusteigen.

FAQ zu Datenschutz und Datenspeicherungen im BKA