Bundeskriminalamt (BKA)

Waffenkriminalität

Was ist Waffenkriminalität?

Jeder ungesetzliche Umgang mit Schusswaffen stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz (WaffG) dar. Ebenso ist der nicht genehmigte Umgang mit Kriegswaffen gemäß dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) unter Strafe gestellt.

Wie stellt sich die Waffenkriminalität aktuell dar?

Waffen

Im Jahr 2022 wurden 33.685 Verstöße gegen das Waffengesetz und 540 Verstöße gegen das Kriegswaffen­kontrollgesetz registriert.

Die anhaltend hohe Aufklärungsquote spiegelt wider, dass es sich bei Waffenkriminalität um klassische Kontrollkriminalität handelt. Im Jahr 2022 konnten 92,5 % der Verstöße gegen das WaffG und 78% der Verstöße gegen das KrWaffKontrG aufgeklärt werden.

Im Fokus der Bekämpfung der Waffenkriminalität stehen insbesondere der illegale Handel, der illegale Umbau oder Rückbau sowie die illegale Herstellung von Schusswaffen.

Auch illegale Bezugsquellen für Schusswaffen sind für die strafrechtliche Verfolgung der Waffenkriminalität von Bedeutung. Das Internet und das Darknet stellen in diesem Zusammenhang keinen rechtsfreien Raum dar!

Weitere Informationen können den jährlichen Bundeslagebildern Waffenkriminalität entnommen werden.

Aufgaben des Bundeskriminalamts (BKA) im Rahmen der Bekämpfung der Waffenkriminalität

Das BKA ist gemäß § 4 BKAG originär u. a. für die Strafverfolgung in Fällen des international organisierten ungesetzlichen Handels mit Waffen zuständig. Die Umsetzung erfolgt in der Abteilung „Schwere und Organisierte Kriminalität“ (SO). Durch diese werden darüber hinaus im Rahmen der Zentralstellenfunktion nach § 2 BKAG Informationen u. a. zum Deliktsbereich der Waffenkriminalität erhoben, ausgewertet und mit nationalen und internationalen Polizeidienststellen ausgetauscht.

Ferner beteiligt sich die Abteilung SO zum Phänomenbereich der Waffenkriminalität an nationalen und internationalen Gremien, erstellt Statistiken und Lagebilder und berät zu rechtspolitischen Fragestellungen.