Bundeskriminalamt (BKA)

Offene Haftbefehle Politisch motivierte Kriminalität (PMK) -rechts-

Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern setzen sich intensiv mit Personen auseinander, die der politisch rechten Szene zugeordnet und mit Haftbefehl gesucht werden.

Das BKA erhebt halbjährlich, wie viele Personen aus dem rechten Spektrum per Haftbefehl gesucht werden. Da Zahlen Interpretationsspielraum bieten, was zu Missverständnissen führen kann, finden Sie nachfolgend einige Erläuterungen.

Wie viele offene Haftbefehle gibt es?

481 Personen aus dem rechten Spektrum werden mit Stand März 2020 per Haftbefehl gesucht.

Was sind die Gründe für die Haftbefehle?

Der PMK -rechts-Bezug ergibt sich oft nicht aus der Tat, die Grund für den Haftbefehl ist, sondern aus anderen polizeilichen Erkenntnissen zu der Person. Für die Erhebung im März 2020 bedeutet dies:

  • Offene Haftbefehle wegen einer terroristischen Tat gab es nicht.
  • Zu den 481 Personen liegen 629 Haftbefehle vor.
  • In 82 % der Fälle ist Allgemeinkriminalität wie z. B. Diebstahls- oder Betrugsdelikte der Hintergrund für den Haftbefehl.
  • 114 Haftbefehle wurden wegen rechtsmotivierter Straftaten (z. B. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung) ausgestellt. Bei 19 dieser Taten handelt es sich um politisch motivierte Gewaltdelikte (z. B. Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte).

Was tut die Polizei?

In allen Fällen sind Fahndungsmaßnahmen eingeleitet worden – oft mit Erfolg! Die Fahndungsbilanz September 2019 und März 2020 ergibt, dass sich ca. die Hälfte der Haftbefehle erledigt haben. Die Fahndungsmaßnahmen umfassen etwa die Speicherung in nationalen und, soweit die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen, internationalen Fahndungssysteme, sodass jeder Polizeikontakt zur sofortigen Festnahme führen wird.
Liegt dem offenen Haftbefehl ein Gewaltdelikt zugrunde, werden die gesuchten Personen einer besonderen Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ-R) unterzogen.
Allerdings sorgt das fortlaufende Kriminalitätsgeschehen dafür, dass neue Haftbefehle zu anderen oder denselben Personen erstellt und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen. Das bedeutet also: Es kommen neue Haftbefehle hinzu. Gleichzeitig können andere nicht vollstreckt werden – z. B. weil der Täter sich im Ausland befindet oder keinen festen Wohnsitz hat. Insofern bewegen sich die Zahlen auf gleichbleibendem Niveau.