Bundeskriminalamt (BKA)

Politisch motivierte Kriminalität (PMK) -links-

Phänomen – Definition, Beschreibung, Deliktsbereiche

Die Politisch motivierte Kriminalität -links- wird als Teil der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) im Bereich des Polizeilichen Staatsschutzes bearbeitet. PMK wird im bundesweit gültigen „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“ näher bestimmt. Auch terroristische Straftaten werden der PMK zugeordnet.

Der PMK -links- werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung einer „linken“ Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss.

Insbesondere sind der PMK -links- Taten zuzuordnen, wenn Bezüge zu Anarchismus oder Kommunismus (einschließlich revolutionären Marxismus) ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren. Diese politisch motivierten Straftaten sind in der Regel als linksextremistisch zu qualifizieren.

Grundsätzlich werden die staatlichen, gesellschaftlichen und kapitalistischen Strukturen von der linken Szene abgelehnt. Stattdessen wird ein „herrschaftsfreies“, anarchistisches System angestrebt. Es wird versucht, gesellschaftliche Konfliktthemen im Sinne ihrer „revolutionären“ Ziele aufzugreifen und zu instrumentalisieren.

Die Aktionsformen gewaltorientierter Personen und Gruppierungen reichen von offener Agitation bis hin zu gegebenenfalls sorgfältig vorbereiteten, klandestin begangenen, teilweise schweren Gewaltstraftaten, bei denen in der Vergangenheit wiederholt auch lebensbedrohliche Verletzungen billigend in Kauf genommen wurden.

Das Straftatenaufkommen im Bereich der PMK -links- wird stark von überregional bedeutsamen Ereignissen wie Wahlen oder Gipfelveranstaltungen beeinflusst. Quantitativ sind in diesem Zusammenhang Sachbeschädigungen und Diebstähle (z. B. an bzw. von Wahlplakaten) oder Verstöße gegen das Versammlungsgesetz dominierende Delikte.

Thematisch bilden Straftaten und das Agitieren gegen den politischen („rechten“) Gegner den aktionistischen Schwerpunkt innerhalb der PMK -links-.

Definition der PMK

Definition der Politisch motivierten Kriminalität

Extremistische Kriminalität

Der Begriff der extremistischen Kriminalität orientiert sich am Extremismusbegriff der Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der Länder und dazu vorhandener Rechtsprechung. Der extremistischen Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, also darauf, einen der folgenden Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen:

  • das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
  • die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Recht und Gesetz,
  • das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
  • die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
  • die Unabhängigkeit der Gerichte,
  • den Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft,
  • die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

Ebenfalls hinzugerechnet werden Straftaten, die durch Anwendung von Gewalt oder entsprechende Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder sich gegen die Völkerverständigung richten.

Politisch motivierte Gewaltkriminalität

Die Politisch motivierte Gewaltkriminalität ist die Teilmenge der Politisch motivierten Kriminalität, die eine besondere Gewaltbereitschaft der Straftäter erkennen lässt. Sie umfasst folgende Deliktsbereiche:

  • Tötungsdelikte
  • Körperverletzungen
  • Brand- und Sprengstoffdelikte
  • Landfriedensbruch
  • Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr
  • Freiheitsberaubung
  • Raub
  • Erpressung
  • Widerstandsdelikte
  • Sexualdelikte

Terrorismus

Der Begriff des Terrorismus ist über die terroristische Vereinigung (§§ 129a, 129b StGB) gesetzlich definiert. Jedes Delikt, das in Verfolgung der Ziele einer terroristischen Vereinigung oder zu deren Aufrechterhaltung begangen wird, ist eine (eigene) terroristische Straftat.

Als Terrorismus werden darüber hinaus schwerwiegende politisch motivierte Gewaltdelikte (Katalogtaten des § 129a StGB) angesehen, die im Rahmen eines nachhaltig geführten Kampfes planmäßig begangen werden, in der Regel durch arbeitsteilig organisierte und verdeckt operierende Gruppen. Weiterhin werden die §§ 89a, 89b, 89c und 91 StGB dem Terrorismus zugeordnet.

Terroristische Straftaten können, soweit sie Katalogstraftraten des § 129a StGB sind, auch durch Einzeltäter begangen werden, wenn deren Ziele bei der Tatbegehung darauf gerichtet sind,

  • die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern oder
  • öffentliche Stellen oder internationale Organisationen rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen oder
  • die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen des Bundes, eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören.

Terroristische Straftaten durch ausländische Gruppierungen, die über keine eigenständige Teilorganisation in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, werden von § 129b StGB erfasst.

Straftaten "gegen Rechts"

Die Konfrontation mit dem politischen Gegner bildet einen Schwerpunkt und einen dauerhaften ideologischen Konsens in der linken Szene. Sie ist das einende Element der sonst eher heterogenen Personengruppen im Phänomenbereich PMK -links-.

Linksextremismus im Internet

Linksextremisten sind in verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Themenfeldern aktiv und versuchen, an zivilgesellschaftliche Proteste anzuknüpfen und diese für ihre Zwecke zu instrumentalisieren.

Das Internet dient der linken Szene vorrangig als ein Instrument zur Kommunikation, Vernetzung, Selbstdarstellung und Mobilisierung, aber auch zum „Outing“ von (vermeintlichen) Rechtsextremisten. Über zentrale Plattformen des linken Spektrums - insbesondere auf „indymedia“-Präsenzen – wurden und werden wiederholt auch strafrechtlich relevante Inhalte eingestellt.

Der Bundesminister des Innern hat mit Verfügung vom 14. August 2017 im Rahmen eines Vereinsverbotes die Internet-Plattform „linksunten.indymedia“ verboten und aufgelöst. In der Verbotsverfügung begründet der Bundesminister des Innern die Maßnahme damit, dass Zwecke und Tätigkeit von „linksunten.indymedia“ den Strafgesetzen zuwiderlaufen und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten.  Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am 29.01.2020 Klagen gegen das Verbot aus formalen Gründen ab (Aktenzeichen: BVerwG 6 A 1.19 bis BVerwG 6 A 5.19).

"Autonome"

In der Außenwirkung wird das gewaltorientierte linksextremistische Spektrum durch die sogenannten Autonomen geprägt, die sich durch eine hohe Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt auszeichnen und anlassabhängig (vermummt und in schwarzer Kleidung) als sogenannter Schwarzer Block in Erscheinung treten.

Lage

Straftaten, die aus einer politischen Motivation heraus begangen werden, werden im „Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) erfasst.

Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen, werden politisch motivierte Taten entsprechenden Themenfeldern und Unterthemen zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich abgebildet.

Anders als bei der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) werden politisch motivierte Straftaten grundsätzlich bereits am Beginn des Verfahrens zugeordnet (sogenannte Eingangsstatistik).

Straftaten

Entwicklung des Gesamtstraftatenaufkommens im Phänomenbereich PMK -links- im Vergleich mit den anderen Phänomenbereichen im Verlauf der letzten zehn Jahre (2010 – 2019):

Balkendiagramm zur PMK gesamt, PMK -rechts-, PMK -links-, PMK-nicht zuzuordnen-, PMK -Ausländerkriminalität-, PMK -ausländische Ideologie- und PMK -religiöse Ideologie- Die Entwicklung des Gesamtstraftatenaufkommens im Phänomenbereich PMK

Die Tabelle stellt für die Jahre 2015 bis 2019 neben den Gesamtfallzahlen der PMK die Fallzahlen im Bereich PMK -rechts- und die Propagandadelikte im Bereich PMK -rechts- dar Gesamtfallzahlen PMK -links- und PMK PropagandadelikteBKA

Im Bereich PMK -links- sind die häufigsten Delikte Sachbeschädigungen, gefolgt von Verstößen gegen das Versammlungsgesetz und Körperverletzungen.

Politisch motivierte Gewalttaten

Die Entwicklung der Gewaltdelikte – wie auch der Gesamtdelikte – PMK -links- verlief bei langjähriger Betrachtung eher wellenförmig, maßgeblich bestimmt und beeinflusst von zentralen Ereignissen (vgl. „G20-Gipfel“ Hamburg 2017).

Viele Gewalttaten werden gezielt gegen Polizeiangehörige oder Personen des rechten Spektrums verübt, bezogen auf die Polizei insbesondere im Rahmen des Demonstrationsgeschehens.

Personenpotential

Die Polizeien der Länder haben im Phänomenbereich PMK -links- 5 Gefährder und 81 Relevante Personen eingestuft (Stand: April 2020).

Entwicklung der Zahlen der Gefährder und der Relevanten Personen PMK -links- Personenpotential Entwicklung der Zahlen Gefährder/Relevante Personen seit 2013

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beziffert das gewaltorientierte linksextremistische Personenpotential im Verfassungsschutzbericht von 2018 auf ca. 9.000 Personen (2016: 8.500; 2017: 9.000).

Tatverdächtige

Unter den Tatverdächtigen im Bereich der Politisch motivierte Kriminalität -links- dominieren junge Männer.

Konfrontationsdelikte werden häufig als Gruppendelikt verübt.  

Angriffe auf den politischen Gegner werden in der Regel in zahlenmäßiger Überlegenheit durchgeführt.

Statistiken zur PMK (alle Phänomenbereiche)

Weitere Statistiken finden Sie auf der Internetseite des BMI.

  • PMK 2019 - Deliktsbereiche
  • PMK 2019 - Hasskriminalität
  • PMK 2019 - Straftaten gegen Asylunterkünfte

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Maßnahmen

Das Bundeskriminalamt nimmt sowohl Zentralstellen- als auch Ermittlungsaufgaben im Phänomenbereich der PMK -links- wahr.

Im 2012 eingerichteten Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) findet – unter Wahrung des Trennungsgebotes – ein enger Austausch der Polizeien und Nachrichtendienste des Bundes und der Länder für die Bekämpfung des Rechts-, Links- und Ausländerextremismus/-terrorismus statt. Die internationale Zusammenarbeit, auch mit Europol, ist etabliert.

Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)

Der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) ist ein gemeinsames System von Bund und Ländern und gewährleistet bundesweit eine einheitliche, detaillierte und systematische Erhebung der gesamten Straftaten zur PMK. Dadurch wird eine verlässliche Datenbasis für polizeiliche Auswertungen, statistische Aussagen, kriminalpolitische Entscheidungen und die kriminologische Forschung zum Zwecke der Prävention und Strafverfolgung geschaffen. Der KPMD-PMK ermöglicht durch eine mehrdimensionale Erfassung eine differenzierte Betrachtung der PMK. So können Aussagen zu Deliktsqualität, Themenfeldern, Phänomenbereichen und extremistischen Ausprägungen getroffen werden.

Das System und seine Begriffsbestimmungen wurden unter intensiver Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft evaluiert, konkretisiert und neustrukturiert. Mit der komplexen Erfassung und den sich daraus ergebenden vielfältigen Auswertungsmöglichkeiten hat der KPMD-PMK auch international eine Vorbildfunktion.

Kooperationsplattform "Koordinierte Internetauswertung Forum Linksextremismus" (KIA-L)

Zur Optimierung der Internetauswertung durch die verschiedenen Sicherheitsbehörden des Bundes –Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst – wurde 2012 nach Vorbild des Gemeinsamen Internetzentrums (GIZ) zunächst die Kooperationsplattform "Koordinierte Internetauswertung Forum Rechtsextremismus" (KIA-R) eingerichtet, später gefolgt von der "Koordinierten Internetauswertung Forum Linksextremismus" (KIA-L) bzw. Ausländerextremismus (KIA-A).

Die Koordinierte Internetauswertung ermöglicht einen effektiven und effizienten Austausch von Erkenntnissen und Analysen bezüglich der Internetaktivitäten extremistischer Szenen und politisch motivierter Straftäter und bündelt die fachliche und technische Expertise der beteiligten Behörden.

Die Federführung obliegt dem Bundesamt für Verfassungsschutz.