Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist eine schwere Straftat, gegen die das Bundeskriminalamt (BKA) als „Zentralstelle für die Bekämpfung von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ sowie im Rahmen seiner Aufgaben zur Bekämpfung der Schweren und Organisierten Kriminalität vorgeht. Das sind die Aufgaben des BKA im Überblick:
- Analyse: Das BKA erhebt deutschlandweit Zahlen zu diesem Phänomenbereich und analysiert die Lage fortlaufend, damit passgenau gehandelt werden kann.
- Bekämpfung kinder- und jugendpornografischer Inhalte: Mitarbeitende des BKA sichten täglich hunderte Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen im Internet mit dem Ziel, Anknüpfungspunkte für Ermittlungsverfahren zu generieren und diese Informationen an die zuständigen Polizeien weiterzugeben.
- Ermittlungen im Netz: Das BKA geht im Darknet gegen Betreiber von Plattformen vor, die kinder- / jugendpornografische Inhalte zum Kauf oder Tausch anbieten.
- Missbrauchstaten stoppen: In besonders schweren Fällen von sexuellem Missbrauch ermittelt das BKA selbst oder unterstützt die Polizeidienststellen der Länder bei ihren Ermittlungen.
- Netzwerke schaffen und Prävention stärken: Das BKA engagiert sich im nationalen und internationalen Kontext für die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Prävention.
Was versteht man unter kinder- und jugendpornografischen Inhalten?
Kinderpornografische Inhalte sind die Darstellung einer sexuellen Handlung von, an oder vor einer Person unter 14 Jahren (Kind) oder die sexuell aufreizende Darstellung eines Kindes.
Der Herstellung kinderpornografischer Inhalte liegt häufig ein realer (oft schwerer) sexueller Missbrauch zugrunde.
Durch die (weltweite) Verbreitung und Verfügbarkeit erfolgt eine dauerhafte Viktimisierung der Opfer.
Sind die Opfer zwischen 14 und unter 18 Jahren, so spricht man bei diesen foto- bzw. videorealistischen Darstellungen von jugendpornografischen Inhalten.
Rechtliche Folgen
Wer kinder- und jugendpornografische Inhalte, etwa in Form von Fotos oder Videos herstellt, versendet, empfängt, weiterleitet oder speichert, macht sich gem. § 184b, c StGB strafbar.
Bei kinderpornografischen Delikten droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis maximal zehn Jahren (§ 184b StGB). Bei jugendpornografischen Delikten kann die Strafe Haft bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe sein (§ 184c StGB).
KI-generierte Inhalte
Auch Künstliche Intelligenz (KI) kann genutzt werden und wird eingesetzt, um strafbare Inhalte zu erstellen. Der Besitz und die Verbreitung von KI-generierten kinder- und jugendpornografischen Inhalten ist in Deutschland strafbar, wenn das KI-generierte Material wirklichkeitsnah ist und durch einen ungeschulten Beobachter nicht von einer echten Darstellung unterschieden werden kann.
Denn auch wenn Inhalte vollständig künstlich generiert wurden und kein reales Opfer dargestellt wird, trägt KI-generiertes Material zu einer sexuellen Objektifizierung von Kindern und Jugendlichen bei. Sofern Bezüge nach Deutschland vorliegen, gehen die zuständigen Strafverfolgungsbehörden diesen Fällen daher analog zu realen kinder- / jugendpornografischen Inhalten nach.
Analysen und Lageberichte
In allen Bereichen der Kriminalität ist es wichtig, die Lage genau zu kennen. Dazu gehören die Fallzahlen, die Aufklärungsrate oder die räumliche Verteilung der Taten. Diese Lageanalysen gehören zu den Kernaufgaben des Bundeskriminalamtes und spielen auch bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen eine große Rolle.
Das Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ des BKA zeigt, dass die Fallzahlen tendenziell steigen. Außerdem verändern sich Vorgehensweisen der Täter. In einer digitalisierten Gesellschaft kommen zum Beispiel Phänomenen wie Cybergrooming, Sextortion oder Missbrauch per Livestreaming eine immer größere Bedeutung zu. Deswegen ist es wichtig, die Lage fortlaufend zu beobachten, um Bekämpfungsstrategien anzupassen, aber auch Präventionskampagnen oder Forschungsthemen auf aktuelle Phänomene auszurichten.
Lageberichte des BKA
Das BKA veröffentlicht jedes Jahr das „Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“. Hier finden Sie dazu mehr Informationen.
Cybergrooming
Unter diesem Begriff versteht man die Anbahnung von sexuellen Kontakten mit Kindern und Jugendlichen im Internet. Ein Straftatbestand, der mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet wird. Hier finden Sie dazu weitere Informationen.
Sextortion
Der Begriff setzt sich aus den beiden englischen Wörtern Sex und Extortion (Erpressung) zusammen. Bei sexueller Erpressung wird durch die Täter/innen Kontakt zu einem möglichen Opfer aufgenommen und durch virtuelle Gespräche ein Vertrauensverhältnis gebildet. Im weiteren Verlauf wird das Opfer aufgefordert, Nacktbilder zu erstellen und zu versenden, oder im gemeinsamen Videochat eindeutig sexuelle Handlungen vor laufender Kamera durchzuführen. Anschließend wird das Opfer in der Regel mit der Drohung konfrontiert, dass diese Aufnahmen im Netz veröffentlicht oder an Freunde und Familie verschickt werden, sollte die Zahlung eines geforderten Geldbetrags nicht erfolgen.
Eine weitere Variante von sexueller Erpressung ist das wahllose Versenden von Erpresserschreiben per E-Mail. In solchen Spam-Mails geben die Täter an, Sexvideos der vermeintlichen Opfer zu besitzen und diese zu veröffentlichen, wenn keine Zahlungen erfolgen.
Die Erpresser sind oftmals als Bande organisiert und agieren aus dem Ausland. Häufig werden Männer Opfer dieses Phänomens, aber auch Frauen können betroffen sein.
Live-Streaming von sexuellem Kindesmissbrauch
Hierbei handelt es sich um ein internationales Phänomen: Kriminelle, meist aus dem Ausland, bieten Kinder und Jugendliche zur sexuellen Ausbeutung über Livestreams an. Die Konsumenten – darunter auch deutsche Staatsbürger - bezahlen sie dafür, den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen in Echtzeit anschauen zu können.
Bekämpfung von kinder-/jugendpornografischen Inhalten
Im Bundeskriminalamt werden täglich hunderte Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen gesichtet und bewertet. Die Mitarbeitenden prüfen, ob die Inhalte strafbar sind. Dann stellen sie fest, wo die Tat mutmaßlich begangen wurde, tragen die verfügbaren Daten zusammen und übergeben die Fälle an die zuständigen Landespolizeibehörden für weitere Ermittlungen.
Die meisten Meldungen erhält das BKA vom US-amerikanischen „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC). Im Jahr 2023 wurden 180.300 Hinweise des NCMEC auf Strafbarkeit geprüft. In 89.350 Fällen wurde eine strafrechtliche Relevanz festgestellt.
Wie genau der Prozess der Hinweisbearbeitung im BKA abläuft, erfahren Sie hier.
Ermittlungen im Internet
Ein Schwerpunkt des BKA liegt auf der Zerschlagung von kriminellen Strukturen, die bei der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen eine Rolle spielen. So geht das BKA regelmäßig gegen Administratoren von Darknet-Plattformen vor, auf denen Inhalte von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen verbreitet werden. Ziel ist sowohl die Identifikation und strafrechtliche Verfolgung der Betreiber solcher illegalen Angebote als auch die Abschaltung solcher Tausch- oder Verkaufsplattformen.
Das BKA setzt sich dafür ein, dass illegales Material, das die Ermittlerinnen und Ermittler im Zuge dessen im Darknet sichten, von den Providern gelöscht wird. Im Jahr 2023 wurden rund eine Million festgestellte Verlinkungen (URLs) auf kinder- und jugendpornografische Inhalte bei knapp 800 File- und Image-Hostern zur Löschung angeregt.
Missbrauchstaten stoppen
Hinter jedem Bild und jedem Video, das im Bundeskriminalamt gesichtet wird, kann sich ein noch anhaltender sexueller Missbrauch verbergen.
Diesen zu stoppen ist das Hauptanliegen der Mitarbeitenden des BKA, die in diesem Deliktsfeld eingesetzt sind. Insbesondere bei herausragenden Fällen von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ermittelt das BKA selbst.
Dafür wurden in den vergangenen Jahren die personellen Kapazitäten erhöht. Insbesondere bei technisch anspruchsvollen Verfahren, bei denen im Darknet ermittelt wird, ist das Bundeskriminalamt im Einsatz.
Ein weiterer Fokus der Arbeit liegt darauf, mutmaßliche Missbrauchsopfer zu identifizieren. Mit speziellen Fahndungsmaßnahmen, die sich beispielsweise an Schulen oder Kindergärten richten, arbeiten die Mitarbeitenden des Bundeskriminalamtes daran, potenzielle Opfer, die auf im BKA gesichteten Inhalten erkennbar sind, zu finden, vor weiterem Missbrauch zu schützen und gegen die mutmaßlichen Täter vorzugehen.
Netzwerke schaffen und Prävention stärken
Das Bundeskriminalamt übernimmt als Zentralstelle auch die Aufgabe, den Austausch unter den Polizeibehörden im In- und Ausland zu fördern. Dies trifft auf das Deliktsfeld des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im besonderen Maße zu. Denn durch das Internet werden Bilder und Videos von Missbrauchstaten weltweit verbreitet. Eine gute Zusammenarbeit über Staatsgrenzen hinweg ist daher unabdingbar.
Zur Förderung des Austauschs organisiert das BKA regelmäßige Fachkonferenzen für nationale und internationale Mitarbeitende von Polizeibehörden und Nichtregierungsorganisationen. Im internationalen Kontext setzen sich die Mitarbeitenden außerdem dafür ein, dass mutmaßliche Missbrauchstaten von deutschen Staatsbürgern, die im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.
Darüber hinaus engagiert sich das BKA für die Prävention: Es informiert beispielsweise darüber, warum Erwachsene keine Fotos ihrer Kinder ins Internet stellen sollten, klärt über Tatbegehungsweisen auf oder initiiert Aufklärungs-Kampagnen auf seinen Social-Media-Kanälen, um jüngere Zielgruppen zu erreichen.
Weitere Informationen sowie Hilfsangebote sind hier zu finden.
Aufklärungskampagne #dontsendit
Diese Kampagne beruht auf Zahlen des BKA, die belegten, dass immer mehr junge Menschen selbstgefertigte Nacktaufnahmen versenden – teils aus eigenem Antrieb, teils aber auch angestiftet durch andere Jugendliche oder Erwachsene. Über Videos in den Sozialen Medien klärte das BKA über das Phänomen auf und warnte vor möglichen Folgen. Die Kampagnen-Webseite ist hier abrufbar.
Sexuellen Missbrauch von Kindern durch deutsche Staatsangehörige im Ausland melden
Der durch deutsche Täter im Ausland begangene sexuelle Missbrauch ausländischer Kinder und Jugendlicher kann in Deutschland bestraft werden, selbst wenn die Handlung im betreffenden Staat nicht mit Strafe bedroht ist. Das BKA hat für Hinweisgeber, die zu diesen Fällen berichten möchten, ein gesondertes Kontaktformular eingerichtet, dass Sie hier abrufen können.
Für einen anonymen Hinweis nutzen Sie bitte die Plattform nicht wegsehen.