Bundeskriminalamt (BKA)

Wechsel der Zuständigkeit der Financial Intelligence Unit (FIU) zur Generalzolldirektion

Mit dem Wechsel der Zuständigkeit der Financial Intelligence Unit (FIU) zur Generalzolldirektion am 26. Juni 2017 wurde die FIU fachlich und organisatorisch neu ausgerichtet. Die FIU wird nunmehr beim Zoll als administrativ ausgerichtete Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ihren Arbeitsschwerpunkt auf die umfassende Analyse und Bewertung der Verdachtsmeldungen legen und durch zielgerichtete Informationssteuerung aufbereiteter Daten insbesondere zur Arbeitsentlastung der Strafverfolgungsbehörden beitragen. Diese erhalten damit mehr Kapazitäten für ihre Ermittlungen.

Seit dem 26. Juni 2017 sind Verdachtsmeldungen ausschließlich an die zuständige FIU bei der Generalzolldirektion zu übermitteln.

Aktuelle Informationen der FIU, insbesondere zum künftigen Registrierungs- und Meldeprozess, erhalten sie auf www.fiu.bund.de.