Bundeskriminalamt (BKA)

Zentralstelle für die Bekämpfung von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen

Kinderpornografie im Internet ist ein Delikt von internationaler Dimension. Durch das Internet verlieren nationale Grenzen zunehmend an Bedeutung. Der Austausch von Daten über große Distanzen ist problemlos und in Sekundenschnelle möglich – ein Umstand, der Strafverfolgungsbehörden in Deutschland und weltweit vor enorme Herausforderungen stellt.

Kinderpornografie kann unter Umständen den noch andauernden sexuellen Missbrauch von Kindern dokumentieren. Das Bundeskriminalamt räumt daher der Bekämpfung der Kinderpornografie einen hohen Stellenwert ein. Die Funktion des BKA als Nationales Zentralbüro der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) und des Europäischen Kriminalpolizeiamtes (Europol) erlangt vor diesem Hintergrund besondere Bedeutung.

Die Zentralstelle Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen nimmt die Aufgaben eines Bindeglieds zwischen in- und ausländischen Strafverfolgungsbehörden sowie die einer nationalen zentralen Auswerte- und Koordinierungsstelle für diese Behörden wahr.

Erstattung einer Strafanzeige

Alle Behörden und Beamten des Polizeidienstes sind verpflichtet, Strafanzeigen entgegenzunehmen. Wenngleich dies auch für das Bundeskriminalamt gilt, müssen die beim BKA eingehenden Strafanzeigen an die jeweils zuständige Polizeibehörde auf Länderebene weitergeleitet werden, da es eine ausdrückliche zentrale bzw. bundesweite Zuständigkeit für die Verfolgung der Kriminalität im Internet nicht gibt.

Um dadurch entstehende Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle oder an das für Sie zuständige Landeskriminalamt zu wenden. Bei einer Mitteilung per E-Mail sollten Sie Ihre telefonische und postalische Erreichbarkeit angeben.

Bitte zeigen Sie Ihren Verdacht nur bei einer Dienststelle an und verzichten Sie darauf, über Mailinglisten andere User ebenfalls zur Anzeige aufzufordern. Durch die gleichzeitige Bearbeitung von identischen Sachverhalten bei mehreren Behörden werden ohnehin knappe Ressourcen unnötig belastet.

Von eigenen Recherchen raten wir Ihnen ab, da bei Seiten, die Kinderpornografie enthalten, bereits das Herunterladen ("Download") strafbar sein kann.