Welche formalen Bedingungen sind hierzu einzuhalten?
1. Formale Bedingungen für den Auskunftsanspruch von Privatpersonen
Da die Auskunft nur an den tatsächlich Berechtigten erteilt werden darf, hat das BKA die Identität des Auskunftssuchenden zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, dass auch nur dieser die Auskunft erhält. Wenden Sie sich als Betroffener bitte mit folgenden Unterlagen postalisch an das BKA:
- eigenhändig unterzeichnetes (formloses) Auskunftsersuchen
- gut leserliche Kopie eines aktuellen Ausweisdokuments.
Der Bescheid geht Ihnen sodann als Einschreiben eigenhändig zu.
Anschrift:
Bundeskriminalamt
ZV34 - Petenten,
65173 Wiesbaden
2. Formale Bedingungen für den Auskunftsanspruch bei Vertretung durch einen Rechtsanwalt
Auch im Falle einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt hat das BKA die Identität des Auskunftssuchenden zu überprüfen. Für eine Bearbeitung der Auskunftsersuchen werden folgende Unterlagen benötigt:
- (formloses) Auskunftsersuchen
- eine das Ersuchen nennende und durch den Betroffenen unterzeichnete aktuelle Vollmacht
- gut leserliche Kopie eines aktuellen Ausweisdokuments
- anwaltliche Versicherung, dass die Person des Mandanten mit dem Betroffenen (Ausweisinhaber) identisch ist
Bei dem Versand an einen Rechtsanwalt kann die Schutzwirkung eines Einschreibens eigenhändig nicht eintreten. Zur Vermeidung der Zustellung von Informationen an unberechtigte Dritte, aber auch unter besonderer Berücksichtigung der Stellung des Rechtsanwaltes als unabhängiges Organ der Rechtspflege, wird die anwaltliche Versicherung der Identität des datenschutzrechtlich Betroffenen mit dem Mandanten als ausreichend angesehen.
Sollte die Identität nicht bestätigt werden, so erfolgt die Zustellung an den Mandanten per Einschreiben eigenhändig bzw. wird die Auskunft im Wege der Amtshilfe über einen verschlossenen Umschlag mit Hilfe der am Wohnsitz des Mandanten zuständigen Polizeidienststelle ausgehändigt und damit erteilt. Die örtliche Polizeidienststelle wird sich vor der Aushändigung über die Identität der Person versichern und die Aushändigung entsprechend vermerken. Die vom BKA praktizierte Verfahrensweise steht im Einklang mit dem Urteil des VG Wiesbaden vom 28.12.2016, AZ. 6 K 332/16.WI. Auch das Verlangen nach der Vorlage einer Ausweiskopie wurde durch das VG Wiesbaden bestätigt. Sollte demnach nicht anwaltlich versichert werden (können), dass Personenidentität zwischen Mandant und Ausweisinhaber besteht, wird um Mitteilung der Postanschrift des Mandanten gebeten.
Sollte der Bescheid an die nächstgelegene Polizeidienststelle versandt werden, erfolgt von hier eine entsprechende Information an den bevollmächtigten Rechtsanwalt.
Anschrift:
Bundeskriminalamt
ZV34 - Petenten
65173 Wiesbaden
Generell wird im Rahmen des Verfahrens auch Auskunft über die als depersonalisiert gespeicherten Daten erteilt.
