Bundeskriminalamt (BKA)

Europäische Richtlinie 2016/681 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten)

Am 25. Mai 2016 trat die europäische Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität in Kraft. Mit Umsetzung dieser Richtlinie soll der bereits bestehende europaweite Austausch von Erkenntnissen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen der gemeinsamen Kriminalitätsbekämpfung und -verhütung durch ein neues polizeiliches Instrumentarium ergänzt und somit ein weiterer Beitrag zur Verbesserung der europaweiten Sicherheitslage geleistet werden.

Diese Richtlinie verpflichtete alle EU-Mitgliedstaaten bis zum 25. Mai 2018, den durch die EU vorgegebenen Rahmen in nationales Recht umzusetzen. Des Weiteren mussten alle organisatorischen und technischen Maßnahmen ergriffen werden, um ein Fluggastdaten-Informationssystem und eine nationale Fluggastdatenzentralstelle (Passenger Information UnitPIU) einzurichten.