Bundeskriminalamt (BKA)

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zur Fluggastdatenspeicherung

Woher kommen meine Fluggastdaten?

Fluggastdaten werden von Luftfahrtunternehmen übermittelt, die sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erheben. Bei Flügen mit Code-Sharing zwischen mehreren Luftfahrtunternehmen übermittelt dasjenige Luftfahrtunternehmen die Fluggastdaten, das den Flug durchführt.

Für welche Flüge werden Fluggastdaten übermittelt?

Fluggastdaten werden für alle Flüge des Linien-, Charter- und Taxiverkehrs übermittelt, die nicht militärischen Zwecken dienen und die von der Bundesrepublik Deutschland aus starten und in einem anderen Staat landen oder von einem anderen Staat aus starten und in der Bundesrepublik Deutschland landen oder zwischenlanden.

Wozu dient die Speicherung und Verarbeitung von Fluggastdaten?

Globalisierung und die zunehmende internationale Vernetzung sämtlicher Lebensbereiche, Digitalisierung und Technisierung wirken sich nicht zuletzt auch auf die Formen und Begehungsweisen von Kriminalität aus. Personen, die Straftaten begehen, nehmen keine Rücksicht auf nationale Grenzen und nutzen Unterschiede in den Rechtssystemen der einzelnen Staaten bewusst aus.

Sowohl im Bereich des Terrorismus als auch der organisierten Kriminalität haben es die Sicherheitsbehörden mit international agierenden, teilweise weltweit vernetzten Tätern kriminellen Personen und Tätergruppierungen Gruppierungen zu tun. Straftaten werden nicht selten von unterschiedlichen Beteiligten in einem Land geplant, in einem anderen vorbereitet und in einem dritten ausgeführt.

Die Fluggastdatenzentralstelle im Bundeskriminalamt soll mit Hilfe eines modernen Informationssystems solchen Dynamiken entgegenwirken und durch die gezielte Auswertung von Fluggastdaten eine effektive Verhütung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität gewährleisten.

Diese Auswertungsmöglichkeit wirkt dabei ergänzend zu den bestehenden Fahndungssystemen und soll beispielsweise dazu dienen, rückkehrende „Jihad-Reisende“ zu identifizieren. Das System ermöglicht es weiterhin, eine Wiedereinreise potenziell gefährlicher Islamisten islamistischer Personen frühzeitig zu erkennen und entsprechende präventive und strafprozessuale Maßnahmen rechtzeitig zu initiieren. Darüber hinaus können im Bereich der organisierten Kriminalität Personenverbindungen, Reisewege und Netzwerke besser offengelegt werden.

Durch dieses Instrument der Sicherheitsbehörden wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Sicherheitslage in Deutschland und Europa geleistet.

Welche Daten werden verarbeitet?

  • Familienname, Geburtsname, Vornamen und Doktorgrad des Fluggastes
  • Angaben zum Fluggastdaten-Buchungscode
  • Datum der Buchung und der Flugscheinausstellung
  • planmäßiges Abflugdatum oder planmäßige Abflugdaten
  • Anschrift und Kontaktangaben, einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Flugscheindaten, einschließlich Flugscheinnummer, Ausstellungsdatum, einfacher Flug und automatische Tarifanzeige
  • vollständige Gepäckangaben
  • etwaige erhobene erweiterte Fluggastdaten (Advance Passenger Information-Daten), einschließlich Art, Nummer, Ausstellungsland und Ablaufdatum von Identitätsdokumenten, Staatsangehörigkeit, Familienname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Luftfahrtunternehmen, Flugnummer, Tag des Abflugs und der Ankunft, Flughafen des Abflugs und der Ankunft, Uhrzeit des Abflugs und der Ankunft
  • sonstige Namensangaben
  • alle Arten von Zahlungsinformationen, einschließlich der Rechnungsanschrift
  • gesamter Reiseverlauf für bestimmte Fluggastdaten
  • Angaben zum Vielflieger-Eintrag
  • Angaben zum Reisebüro und zur Sachbearbeiterin oder zum Sachbearbeiter
  • Reisestatus des Fluggastes mit Angaben über Reisebestätigungen, Eincheckstatus, nicht angetretene Flüge und Fluggäste mit Flugschein, aber ohne Reservierung
  • Angaben über gesplittete und geteilte Fluggastdaten
  • allgemeine Hinweise, einschließlich aller verfügbaren Angaben zu unbegleiteten Minderjährigen unter 18 Jahren, wie beispielsweise Namensangaben, Geschlecht, Alter und Sprachen der oder des Minderjährigen. Namensangaben und Kontaktdaten der Begleitperson beim Abflug und Angabe, in welcher Beziehung diese Person zu der oder dem Minderjährigen steht. Namensangaben und Kontaktdaten der abholenden Person und Angabe, in welcher Beziehung diese Person zu der oder dem Minderjährigen steht, begleitende Flughafenmitarbeiterin oder begleitender Flughafenmitarbeiter bei Abflug und Ankunft
  • Sitzplatznummer und sonstige Sitzplatzinformationen
  • Angaben zum Code-Sharing
  • Anzahl und Namensangaben von Mitreisenden im Rahmen der Fluggastdaten
  • alle vormaligen Änderungen der oben aufgeführten Fluggastdaten

Wo werden meine Fluggastdaten gespeichert?

Nach der Übermittlung durch Luftfahrtunternehmen werden die Fluggastdaten im Fluggastdaten-Informationssystem gespeichert. Dieses wird vom Bundeskriminalamt als Fluggastdatenzentralstelle unterhalten.

Wie lange werden meine Fluggastdaten gespeichert?

Fluggastdaten werden im Fluggastdaten-Informationssystem für sechs Monate gespeichert. Nach Ablauf der Speicherdauer werden die gespeicherten Fluggastdaten grundsätzlich automatisiert gelöscht.

Eine darüberhinausgehende Speicherung von Fluggastdaten erfolgt nur, wenn sicherheitsbehördliche Erkenntnisse vorliegen, dass die personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten oder schwerer Kriminalität stehen und diese der Verhütung oder Verfolgung von schweren Straftaten dienen können.

Was passiert mit meinen Daten?

Fluggastdaten werden von der Fluggastdatenzentralstelle überprüft, um festzustellen, ob Hinweise vorliegen, dass polizeiliches Handeln zur Verhütung oder Verfolgung von terroristischen Straftaten oder schwerer Kriminalität erforderlich ist. Ist dies der Fall, werden die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, die für die weiteren Maßnahmen zuständig sind, informiert. Andernfalls verbleiben die Daten ausschließlich bei der Fluggastdatenzentralstelle und werden nach Fristablauf gelöscht.

Die Überprüfung erfolgt durch den Datenabgleich mit polizeilichen Fahndungsdatenbanken und durch regelbasierte Recherchen (sog. Muster). Diese enthalten verdachtsbegründende und verdachtsentlastende Prüfungsmerkmale, die zur Identifikation von für Sicherheitsbehörden relevanten Personen geeignet sind. Sie werden von der Fluggastdatenzentralstelle unter Einbeziehung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes erstellt und in Absprache mit den Sicherheitsbehörden und der oder dem Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes regelmäßig überprüft.

Muss ich zusätzliche Daten freigeben?

Es müssen keine zusätzlichen Daten freigegeben oder angegeben werden, die über die bereits heute im Rahmen der Flugbuchung erhobenen Daten hinausgehen.

Warum werden auch Fluggastdaten für Flüge innerhalb des Schengen-Raumes erfasst?

Erfahrungen, haben gezeigt, dass Personen, die mit terroristischen Straftaten oder schwerer Kriminalität in Zusammenhang stehen, sich des Schengen-Raumes und seiner Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden bewusst sind. So werden Ein- und Ausreisen nach bzw. aus Europa über den Luftweg zur Umgehung nationaler Sicherheitsmaßnahmen aus einem anderen europäischen Mitgliedsstaat angetreten. Die Nutzung von Fluggastdaten auch für Intra-Schengen-Flüge stellt daher ein wichtiges Element zur weiteren Stärkung des europäischen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts dar.

Werden Fluggastdaten nur in Deutschland gespeichert und verarbeitet?

Nein. Die EU-Richtlinie 2016/681 verpflichtet alle Mitgliedstaaten der EU eine nationale Fluggastdatenzentralstelle einzurichten, Fluggastdaten zu erheben und zu verarbeiten. Die jeweils in den einzelnen Mitgliedstaaten erhobenen Fluggastdaten werden auch nur dort gespeichert. In bestimmten Fällen können Fluggastdaten unter den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.

Welche personenbezogenen Daten dürfen nicht verarbeitet werden?

Fluggastdaten, die Angaben zur rassischen oder ethnischen Herkunft, zu politischen Meinungen und ebenso zu religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, zur Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, zum Gesundheitszustand, zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung des Passagiers preisgeben, werden nicht verarbeitet.

Verändern sich für mich die Abläufe am Flughafen?

Nein. Durch die Verarbeitung von Fluggastdaten verändern sich die Abläufe am Flughafen nicht.

Werden meine Fluggastdaten kommerziell genutzt?

Nein. Eine kommerzielle Nutzung der durch die Fluggastdatenzentralstelle gespeicherten Fluggastdaten erfolgt nicht.

Werden auch Daten von Schiffs- und Zugreisen erfasst?

Nein. Das Fluggastdatengesetz setzt die Richtlinie (EU) 2016/681 vom 27. April 2016 („EU-PNR-Richtlinie“) um, die eine verpflichtende Verarbeitung von Daten von Fluggästen zum Gegenstand hat.

Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Um ein wirksames Vorgehen und ein hohes Maß an Datenschutz zu gewährleisten, haben sowohl die oder der Datenschutzbeauftragte des Bundeskriminalamtes als auch die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als unabhängige Behörde eine Beratungs- und Kontrollfunktion inne.

Die Verarbeitung der Fluggastdaten wird hierfür vollständig protokolliert und dokumentiert. Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat ebenso wie die oder der behördliche Datenschutzbeauftragte des Bundeskriminalamtes Zugang zu allen Daten, die von der Fluggastdatenzentralstelle verarbeitet werden. Die Protokolle werden umfassend und elektronisch auswertbar zur Datenschutzkontrolle gespeichert.

Was versteht man unter terroristischen Straftaten?

Darunter versteht man

  • eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b, des Strafgesetzbuchs,
  • eine in § 129a Absatz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2 Nummer 1 bis 5 des Strafgesetzbuchs bezeichnete Straftat, wenn diese bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann,
  • eine Straftat, die darauf gerichtet ist, eine der in Nummer 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen,
  • eine Straftat nach den §§ 89a bis 89c und 91 des Strafgesetzbuchs,
  • eine Straftat im unmittelbaren Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten nach Artikel 3 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 1 des Rahmenbeschlusses 2008/919/JI (ABl. L 330 vom 9.12.2008, S. 21) geändert worden ist.

Was versteht man unter schwerer Kriminalität?

Unter schwerer Kriminalität versteht man eine Straftat, die einer in Anhang II zur Richtlinie (EU) 2016/681 aufgeführten strafbaren Handlung entspricht und die mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens drei Jahren bedroht ist.

Liste der strafbaren Handlungen gem. Anhang II der Richtlinie:

  • Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
  • Menschenhandel
  • Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie
  • Illegaler Handel mit Drogen und psychotropen Stoffen
  • Illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen
  • Korruption
  • Betrugsdelikte, einschließlich Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
  • Wäsche von Erträgen aus Straftaten und Geldfälschung, einschließlich Euro-Fälschung
  • Computerstraftaten/Cyberkriminalität
  • Umweltkriminalität, einschließlich des illegalen Handels mit bedrohten Tierarten oder mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten
  • Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt
  • Vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung
  • Illegaler Handel mit menschlichen Organen und menschlichem Gewebe
  • Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme
  • Diebstahl in organisierter Form oder mit Waffen
  • Illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenständen
  • Betrügerische Nachahmung und Produktpiraterie
  • Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit
  • Illegaler Handel mit Hormonen und anderen Wachstumsförderern
  • Illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen
  • Vergewaltigung
  • Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen
  • Flugzeug- und Schiffsentführung
  • Sabotage
  • Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen
  • Wirtschaftsspionage

Kann ich erfahren, welche Fluggastdaten von mir gespeichert wurden?

Ja, ein Auskunftsersuchen kann an die Fluggastdatenzentralstelle im Bundeskriminalamt gerichtet werden.

Wann startete der Wirkbetrieb der Fluggastdatenzentralstelle?

Die Fluggastdatenzentralstelle im Bundeskriminalamt hat ihren Wirkbetrieb zum 29. August 2018 aufgenommen.