Bundeskriminalamt (BKA)

Verbindungsbeamte des BKA im Ausland

Persönlicher Kontakt ist für eine erfolgreiche Zusammenarbeit oft unentbehrlich. Das BKA hat daher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ins Ausland entsandt, die nahezu weltweit eine Zusammenarbeit mit den Behörden vor Ort ermöglichen. Die Verbindungsbeamten leisten so einen wichtigen Beitrag zur internationalen Kriminalitätsbekämpfung.

Geschichte und Philosophie des Verbindungsbeamtenwesens

Seine Anfänge hat das Verbindungsbeamtenwesen des BKA in den 1980er Jahren. Grundlage war ein Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmissbrauchs. Ziel war es, eine sogenannte "Vorverlagerung der Abwehrlinie in die Rauschgiftherkunfts- und –transitländer" zu erreichen, also die Rauschgiftzufuhr nach Europa durch Sicherstellungen bereits im Herkunftsland zu unterbinden und gleichzeitig die Organisatoren und Händlerringe zu zerschlagen (sog. Vorverlagerungsstrategie). Am 12. April 1983 nahm der erste Rauschgiftverbindungsbeamte des Bundeskriminalamtes seinen Dienst in Bangkok/Thailand auf.

Schnell wurde das Aufgabenprofil der Verbindungsbeamten des BKA erweitert. Heute beschäftigen sich die Verbindungsbeamten des BKA mit allen Erscheinungsformen der Kriminalität.

Verbreitung

Derzeit ermöglichen die Verbindungsbeamten des BKA nahezu weltweit eine Zusammenarbeit mit den Behörden vor Ort. Die Büros sind meist bei den deutschen Auslandsvertretungen angesiedelt. Deutschland liegt damit im europäischen Vergleich an der Spitze.

Es wird ständig überprüft, wo der Einsatz von Verbindungsbeamten sinnvoll ist. Daher werden immer wieder Standorte aufgelöst, neu gegründet, verlagert oder auch mit zwei Verbindungsbeamten gleichzeitig besetzt.

Aufgaben der Verbindungsbeamten

Die Verbindungsbeamten haben einen präventiven und repressiven Auftrag. Sie sollen Straftaten, wenn möglich, verhindern, können aber auch Ermittlungen initiieren oder bereits laufende Ermittlungen unterstützen.  

Darüber hinaus obliegt ihnen die strategische und taktische Beobachtung der Kriminalitätslage in dem Staat bzw. der Region, in die sie entsandt sind.

Die Verbindungsbeamten üben keine hoheitliche Tätigkeit aus und haben das Völkerrecht, das Recht des Empfangsstaates sowie die mit den jeweiligen Staaten getroffenen Vereinbarungen zu beachten.

Sie vertreten die Interessen der deutschen Polizei - insbesondere des BKA - und unterstützen sonstige deutsche Strafverfolgungsorgane.