Bundeskriminalamt (BKA)

Schengener Abkommen

Das Durchführungsübereinkommen (SDÜ) und das Schengener Informationssystem (SIS) von 1984 bis heute

Kernstück des SDÜ ist gemäß Art. 2 SDÜ die vollständige Aufhebung aller Personenkontrollen und der Kontrollen des mit dem Personenverkehr verbundenen Warenverkehrs an den Binnengrenzen der Vertragsstaaten.
Parallel hierzu wurde eine Vielzahl von Ausgleichsmaßnahmen geschaffen, um die innere Sicherheit aufrechtzuerhalten. Der wichtigste Teil ist die Intensivierung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit und die Errichtung eines gemeinsamen Fahndungs- und Informationssystems, des Schengener Informationssystems (SIS). Damit ist es gelungen, die durch den Wegfall der Binnengrenzkontrollen befürchteten Sicherheitsdefizite nicht nur zu verringern, sondern sogar einen Sicherheitsgewinn zu erzielen. Die Fahndung wurde mit dem SIS gegenüber der Zeit vorher erheblich effizienter und die "Erfolgsquote" schnellte in die Höhe.

1984 kamen der französische Staatspräsident François Mitterand und der deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl zu einem Treffen an einem Grenzübergang bei Saarbrücken zusammen. In einer symbolischen Initiative beschlossen sie dort Erleichterungen bei den Kontrollen an der deutsch-französischen Grenze.
Aus heutiger Sicht betrachtet, handelte es sich dabei um einen der großen Glücksfälle der europäischen Geschichte. Entwickelte sich hieraus doch eine Europäische Union, in der in naher Zukunft die Grenzkontrollen zwischen den meisten Mitgliedstaaten und sogar zu mehreren assoziierten Staaten weggefallen sein werden.

Dieser deutsch-französischen Initiative schlossen sich die Benelux-Staaten an, die bereits 1960 die Grenzkontrollen untereinander abgeschafft hatten. Die Gespräche zwischen diesen fünf Staaten führten am 14. Juni 1985 zur Geburt des Schengener Übereinkommens. Dieses enthält im Wesentlichen jedoch nur die Absichtserklärung zur Aufhebung der Binnengrenzkontrollen. Erst das Übereinkommen vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens vom 14. Juni 1985 (…) "Schengener Durchführungsübereinkommen -SDÜ", regelte die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen und die hierzu notwendigen Ausgleichsmaßnahmen.

Es wurde am 26.03.1995 für damals sieben Vertragsstaaten (Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien und Deutschland) in Kraft gesetzt. Italien folgte am 26.10.1997, Österreich am 01.12.1997 und Griechenland am 08.12.1997. Seit dem 26.03.2001 findet das SDÜ auch in Schweden, Finnland, Dänemark sowie in den zwei assoziierten Staaten Norwegen und Island seine Anwendung. Seit dem 19.12.2011 ist Liechtenstein ebenfalls assoziiert und wendet die gültigen EU-Rechtsnormen zum SIS an.

Der Vertrag der EU von Amsterdam der am 01.05.1999 während der deutschen EU-Präsidentschaft in Kraft trat, hat das SDÜ, welches bis dahin völlig unabhängig von der Europäischen Union (EU) war, in das EU-Vertragswerk übernommen. Zukünftig müssen alle EU-Beitrittsstaaten auch den im Schengener Durchführungsübereinkommen beschriebenen Acquis, den sogenannten "Schengen-Acquis", erfüllen, um Mitglied der EU zu werden. Der Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 bedeutete daher für diese Staaten, dass auch sie verpflichtet wurden, den Schengen-Besitzstand ab diesem Zeitpunkt einzuführen und umzusetzen. Die Umsetzung erfolgte jedoch schrittweise. Für diese Staaten kommt - mit Ausnahme von Zypern - seit der Grenzöffnung am 21.12.2007 das SDÜ vollständig zur Anwendung. Für Zypern, Rumänien und Bulgarien kommen seit dem EU- Beitritt (01.05.2004 bzw. 01.01.2007) die wesentlichen Regelungen zur Erleichterung der polizeilichen Zusammenarbeit zur Anwendung. Die Schweiz wendet als assoziiertes Mitglied seit 12.12.2008 das SDÜ an. Kroatien nimmt seit dem 27.06.2017 und Irland seit dem 15.03.2021 teil. Schengener Informationssystem (SIS) - Mitgliedsstaaten (PDF, 284KB))

Kernstück des SDÜ ist gemäß Art. 2 SDÜ die vollständige Aufhebung aller Personenkontrollen und der Kontrollen des mit dem Personenverkehr verbundenen Warenverkehrs an den Binnengrenzen der Vertragsstaaten.

Parallel hierzu wurde eine Vielzahl von Ausgleichsmaßnahmen geschaffen, um die innere Sicherheit aufrechtzuerhalten. Der wichtigste Teil ist die Intensivierung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit und die Errichtung eines gemeinsamen Fahndungs- und Informationssystems, des Schengener Informationssystems (SIS). Damit ist es gelungen, die durch den Wegfall der Binnengrenzkontrollen befürchteten Sicherheitsdefizite nicht nur zu verringern, sondern sogar einen Sicherheitsgewinn zu erzielen. Die Fahndung wurde mit dem SIS gegenüber der Zeit vorher erheblich effizienter und die "Erfolgsquote" schnellte in die Höhe.

Ob es nun der jugendliche "Ausreißer" ist, der schon Stunden nach seinem Verschwinden auf seinem Weg in den Süden Europas an einer Autobahn entdeckt wird, oder der Schwerstkriminelle, der anlässlich einer Personenkontrolle festgenommen werden kann, immer spielt das SIS eine entscheidende Rolle.

Die Anzahl der Trefferfälle, die mit der Fahndung im SIS erzielt wurden, erhöht sich seit Beginn des Wirkbetriebes des SIS und entwickelt sich weiter positiv durch das Hinzutreten weiterer SIS-Teilnehmerstaaten sowie aufgrund der ständig steigenden Akzeptanz des Systems in allen Mitgliedstaaten.

Die Fahndung im SIS steht in ihrem gesamten Umfang jedem Polizeibeamten der 30 am SIS teilnehmenden Staaten zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung. In Deutschland haben neben den Polizeien von Bund und Ländern sowie der Staatsanwaltschaften auch über 2.000 Behörden Zugriff auf das Fahndungssystem. Das Antwort-Zeit-Verhalten liegt im Sekundenbereich.

Die Interpol-Fahndung findet in den Vertragsstaaten nur noch ausnahmsweise statt.

Um ein reibungsloses Funktionieren des SIS zu gewährleisten, verfügt jeder Mitgliedstaat über eine nationale Zentralstelle, eine sogenannte SIRENE. Sie ist zuständig für den nationalen und internationalen Nachrichtenaustausch (Informationsbeschaffung und -steuerung sowie Koordinierungsmaßnahmen) in Zusammenhang mit SIS-Fahndungen. Die SIRENE Deutschland ist im Bundeskriminalamt in Wiesbaden in die Abteilung "Zentrales Informationsmanagement und Fahndungen" integriert.

EU-Außengrenzenfonds

Der Zugriff Deutschlands auf das Schengener Informationssystem wird gefördert durch den Europäischen Außengrenzenfonds.