Bundeskriminalamt (BKA)

Schengen-Assoziierungsabkommen

Bei Assoziierungsabkommen im Bereich der Europäischen Union (EU) handelt es sich um Verträge, die zwischen der EU (Europäischen Union) mit Nicht-EU-Staaten abgeschlossen werden. Sie ermöglichen ein gemeinsames Vorgehen und besondere Verfahren für die Gestaltung der Beziehungen mit der EU und ihren Mitgliedsstaaten. Eine Assoziierung enthält keinen automatischen Anspruch auf EU-Mitgliedschaft.

Norwegen und Island, die am 19.12.1996 gemeinsam mit den EU-Staaten Dänemark, Finnland und Schweden dem Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) beigetreten sind, wurden assoziiert, um die "Nordische Passunion" dieser fünf Staaten nicht auflösen zu müssen. Der Beitritt zum SDÜ erfolgte zunächst im Rahmen eines Kooperationsübereinkommens. Dieses wurde wegen der Überführung des Schengen-Besitzstandes (siehe "Schengen-Acquis") in die EU durch das EU-Assoziierungsübereinkommen vom 18.05.1999 ersetzt.

2008 wurde außerdem die Schweiz assoziiert, die seit dem 12.12.2008 das SDÜ anwendet.

Seit dem 19.12.2011 ist Liechtenstein ebenfalls assoziiert und wendet die gültigen EU-Rechtsnormen zum SIS an.