Die Europäische Union (EU) hat das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) als Teil der Regelungen der EU in die dritte Säule des EU-Vertragswerkes übernommen (siehe Ausführungen zum Amsterdamer Vertrag).
Seitdem sind alle Regelungen des Schengener Vertragswerkes als sogenannter "Schengen-Acquis" (oder "Schengen-Besitzstand") Inhalt der Vorschriften der
Europäischen Union. Alle Beitrittsstaaten müssen den Schengen-Acquis erfüllen und übernehmen, um Mitglied der Europäischen Union zu werden. Bei Schengen-Acquis handelt es sich u. a. um das Schengener Übereinkommen vom 14.06.1985, das Schengener Durchführungsübereinkommen vom 19.06.1990 sowie Beschlüsse des ehemaligen Exekutivkommittees des SDÜ, die Angelegenheiten der Aufbau- und Ablauforganisation der polizeilichen Zusammenarbeit, insbesondere die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Bereich der Fahndung im Schengener Informationssystem (SIS), beschreiben. Dazu gibt es weitere Ausführungsvorschriften für den Visa (Schengen-Visa) -Bereich und den Asyl- und Ausländerbereich.