Bundeskriminalamt (BKA)

Aufklärung von Hinweisen auf individuelles Fehlverhalten

Straf- und disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen einzelne Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes

  • Datum:20. April 2021
  • Ausgabejahr:2021

Aufgrund interner Hinweise auf möglicherweise strafrechtlich relevante Einzelsachverhalte in einem Referat der Abteilung Sicherungsgruppe des BKA hat der Präsident des Bundeskriminalamts am 17.11.2020 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet, welche das Landeskriminalamt Berlin mit den Ermittlungen beauftragt und zwischenzeitlich Ermittlungsverfahren gegen drei Beamte eingeleitet hat. Die dabei im Raum stehendenden Vorwürfe umfassen einen Bedrohungssachverhalt, bei einer Person das Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen und bei einer Person das Verbreiten von Gewaltdarstellungen.

Begleitend zu den strafrechtlichen Ermittlungen wurde eine Arbeitsgruppe im BKA eingerichtet, um zu prüfen, ob zusätzliche strukturellorganisatorische und disziplinarrechtliche Maßnahmen im BKA zu ergreifen sind. Im Zuge dieser BKA-internen Ermittlungen haben sich einige Hinweise auf individuelles Fehlverhalten und Dienstpflichtverletzungen konkretisiert und in insgesamt zehn Fällen zur Einleitung von Disziplinarverfahren geführt.

Zu den in Raum stehenden Vorwürfen gehören insbesondere auch Nachlässigkeiten bei der Dokumentation von Munitionsverschuss bei Schieß- und Einsatztrainings in einer spezialisierten Einheit. Die auch insoweit intensiv eingebundene Staatsanwaltschaft Berlin hat diesbezüglich bislang keinen Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat – etwa Unterschlagung oder dienstfremde Verwendung von Munition – angenommen.

Begleitend zu den straf- und verwaltungsrechtlichen Ermittlungen beauftragte die Amtsleitung des BKA im Januar 2021 die Innenrevision mit einer Prüfung der im Bundeskriminalamt insgesamt praktizierten Abläufe und Prozesse im Zusammenhang mit Waffen und Munition. Erste Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Defizite wurden bereits eingeleitet.

Die Ermittlungen dauern noch an. Hinweise auf allgemeine rechte Tendenzen oder eine Einbindung der betreffenden Mitarbeiter in kriminelle oder extremistische Kreise oder in die sogenannte Prepperszene haben die bisherigen Ermittlungen nicht ergeben. Ebenfalls konnten keine Bezüge zu bereits pressebekannten Sachverhalten mit Munitionsunterschlagung festgestellt werden.

Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts: „Jedem Hinweis wird nachgegangen. Die besondere Rolle und Verantwortung der Polizei in der Gesellschaft verlangen eine schnelle, objektive und restlose Klärung der im Raum stehenden Vorwürfe. Sofern sich diese Vorwürfe bestätigen, ist das zugrundeliegende Fehlverhalten nicht mit den hohen Anforderungen an die Beschäftigten der Polizei vereinbar und wird mit den zur Verfügung stehenden straf- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen konsequent geahndet. Das frühe und entschiedene Handeln des Bundeskriminalamtes und die intensive Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft haben dafür die entscheidenden Voraussetzungen geschaffen.

Weitere Auskünfte können – auch nach Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Berlin – aufgrund der noch laufenden straf- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt werden.