Bundeskriminalamt (BKA)

Festnahme im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Ausspähens und der unberechtigten Veröffentlichung personenbezogener Daten - Einladung für die Presse

  • Datum:08. Januar 2019
  • Ausgabejahr:2019
Termin:Dienstag, 08. Januar 2019, 12:00 – 13:00 Uhr (Einlass 11 Uhr)
Ort:Bundeskriminalamt, Thaerstraße 11, 65193 Wiesbaden, Großer Saal


In dem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Ausspähens und der unberechtigten Veröffentlichung personenbezogener Daten von Politikern, Journalisten und Personen des öffentlichen Lebens haben die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und das Bundeskriminalamt am 06.01.2019 die Wohnung eines 20- jährigen Tatverdächtigen aus Mittelhessen durchsucht und diesen vorläufig festgenommen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt werden die Medien im Rahmen eines Pressetermins am 08.01.2019 über das Ergebnis der bisher geführten Ermittlungen informieren.

Eine ausführliche Presseinformation wird am 08.01.2019 - um 12:00 Uhr - herausgegeben.

Am 08.01.2019 - in der Zeit vom 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr - stehen Pressevertretern in den Räumlichkeiten des Bundeskriminalamts in Wiesbaden, Thaerstraße 11, 65193 Wiesbaden, Großer Saal, der Sprecher der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk, und die Leiterin der Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität im Bundeskriminalamt, Frau Dr. Sabine Vogt, für O-Töne, Beantwortung von Fragen sowie für allgemeine Informationen zur Bekämpfung der Internetkriminalität zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich zur Pressekonferenz unter: pressestelle@bka.bund.de an. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit frühzeitig zu erscheinen, da alle Besucher vor dem Zutritt zum Bundeskriminalamt eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen. Dementsprechend kann es zu Wartezeiten kommen. Einlass ist ab 11 Uhr.

Zum Betreten des Bundeskriminalamts benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument. Parkplätze stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung.