Bundeskriminalamt (BKA)

Festnahme eines Tatverdächtigen im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Ausspähens und der unberechtigten Veröffentlichung personenbezogener Daten

  • Datum:08. Januar 2019
  • Ausgabejahr:2019

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und das Bundeskriminalamt (BKA) haben in den Abendstunden des 06.01.2019 die Wohnung eines Tatverdächtigen in Mittelhessen durchsucht und diesen vorläufig festgenommen. Die Ermittlungen wegen des Verdachts des Ausspähens und der unberechtigten Veröffentlichung personenbezogener Daten von Politikern, Journalisten und Personen des öffentlichen Lebens wurden durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt, das eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) eingerichtet hatte, seit dem 04.01.2019 mit Hochdruck geführt.

Der 20-jährige deutsche Staatsangehörige steht im Verdacht, personenbezogene Daten von Politikern, Journalisten und von Personen des öffentlichen Lebens ausgespäht zu haben. Die erlangten personenbezogenen Daten (insbesondere Telefonnummern, Anschriften, Kreditkartendaten, Bildaufnahmen und Kommunikation) soll der Beschuldigte im Dezember 2018 unter Nutzung von Twitter-Accounts veröffentlicht haben. Auf den Twitter-Accounts waren Verlinkungen zu anderen Plattformen oder sogenannten Filehosting-Diensten enthalten, auf denen die ausgespähten personenbezogenen Daten abgelegt waren. Neben ausgespähten Daten soll der Beschuldigte auch persönliche Daten von Politikern, Journalisten und von Personen des öffentlichen Lebens aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelt haben. Auf Twitter soll der Beschuldigte die Bezeichnungen „G0d“ und „0rbit“ verwendet haben, zum Teil soll er für die Veröffentlichungen der ausgespähten Daten auch einen gekaperten Twitter-Account eines auf der Plattform YouTube aktiven Künstlers genutzt haben. Zur Anonymisierung seines Internetanschlusses bei den unberechtigten Veröffentlichungen soll der Beschuldigte einen sogenannten VPN-Dienst verwendet haben.

Der Beschuldigte wurde am 07.01.2019 durch den sachleitenden Oberstaatsanwalt und Beamte des Bundeskriminalamts vernommen. Er hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe umfassend eingeräumt und über eigene Straftaten hinaus Aufklärungshilfe geleistet. Mangels Haftgründen wurde der Beschuldigte in den Abendstunden des 07.01.2019 auf freien Fuß gesetzt und die vorläufige Festnahme aufgehoben. Die im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahme sichergestellten Beweismittel, insbesondere Computer und Datenträger, werden derzeit umfassend ausgewertet. Aufgrund der Angaben des Beschuldigten konnte ein Computer, den dieser 2 Tage vor der Durchsuchung beiseite geschafft hatte, und ein Daten-Backup bei einem Sharehosting-Dienst aufgefunden und sichergestellt werden.

Im Rahmen der Vernehmung gab der Beschuldigte an, bei den Datenausspähungen und den unberechtigten Datenveröffentlichungen allein agiert zu haben. Die Ermittlungen haben bislang keine Hinweise auf eine Beteiligung Dritter ergeben. Zu seiner Motivation gab der Beschuldigte an, aus Verärgerung über öffentliche Äußerungen der betroffenen Politiker, Journalisten und Personen des öffentlichen Lebens gehandelt zu haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt bedanken sich bei den beteiligten Polizeibehörden der Bundesländer und beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die hervorragende Zusammenarbeit.