Bundeskriminalamt (BKA)

Akkreditierungen zum G20-Gipfel in Hamburg

  • Datum:11. Juli 2017
  • Ausgabejahr:2017

Beim G20-Gipfel führte das Bundeskriminalamt (BKA) bei jedem Pressevertreter mit dessen Einverständnis eine Sicherheitsüberprüfung als Teil des Akkreditierungsverfahrens durch.

Für einige Journalisten lagen zum Zeitpunkt der Akkreditierung Staatsschutzerkenntnisse ausschließlich deutscher Sicherheitsbehörden vor. In Abwägung zwischen dem hohen Gut der Pressefreiheit und der zu gewährleistenden Sicherheit der Gipfelteilnehmer haben Bundespresseamt (BPA) und Bundeskriminalamt trotzdem gemeinsam entschieden, diesen Personen zunächst eine Akkreditierung zu erteilen. Gewichtige zusätzliche sicherheitsrelevante Erkenntnisse und die Gesamtbeurteilung der aktuellen Entwicklungen der Gipfelsituation führten am Donnerstag, dem 6. Juli, und am Freitag, dem 7. Juli, zu einer Neubewertung mit dem Ergebnis, in 32 Fällen die Akkreditierung nachträglich zu entziehen.

Zur Umsetzung der Entscheidung, die Akkreditierungen zu entziehen, mussten die an den Kontrollstellen eingesetzten Kräfte selbstverständlich die Namen der Betroffenen kennen. Ohne diese Kenntnis einschließlich der Möglichkeit, die Schreibweisen der Namen abgleichen zu können, hätte eine Zugangsverweigerung ohne Missverständnisse nicht gewährleistet werden können. Darum wurden Namensaufstellungen erstellt und an den Zugangskontrollstellen hinterlegt. Nur so konnte die Sicherheit des Gipfels und seiner Teilnehmer gewährleistet werden.

In 9 Fällen kam es zum nachträglichen Entzug der Akkreditierung, die übrigen 23 Medienvertreter sind nicht am Medienzentrum erschienen.

Öffentliche Ausführungen zu den Gründen, die dieser Entscheidung im Einzelfall zugrunde lagen, sind zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht möglich. Wenn diese Journalistinnen oder Journalisten weitere Informationen erfahren wollen, können sie sich an den Datenschutzbeauftragten des BKA wenden.