Bundeskriminalamt (BKA)

Erstattung einer Strafanzeige

Vorgehensweise

Polizeiarbeit in Deutschland ist grundsätzlich Aufgabe der Bundesländer (Föderalismus). Das Bundeskriminalamt ist nur für bestimmte Aufgaben zuständig. Diese ergeben sich aus dem BKA-Gesetz.

Eine Strafanzeige sollten Sie direkt bei der Polizeidienststelle in Ihrer Nähe erstatten.
Hier können Sie

  • Ihre Aussage aufnehmen lassen
  • mögliche Fragen beantworten
  • eventuell vorhandene Unterlagen vorlegen.

Durch die aufnehmende Polizei wird Ihre Strafanzeige geprüft, bearbeitet und eventuell weitergeleitet.

Falls es erforderlich ist, erfolgt durch die zuständigen Stellen (Landeskriminalämter / Staatsanwaltschaften) eine Einbindung des Bundeskriminalamtes.

Zu den Onlinewachen der Landespolizeien

Zu den Zentralen Ansprechstellen Cybercrime

Diese Informationen als Infografik