Polizeiarbeit in Deutschland ist grundsätzlich Aufgabe der Bundesländer (Föderalismus). Das Bundeskriminalamt ist nur für bestimmte Aufgaben zuständig. Diese ergeben sich aus dem BKA-Gesetz.
Eine Strafanzeige sollten Sie direkt bei der Polizeidienststelle in Ihrer Nähe erstatten.
Hier können Sie
- Ihre Aussage aufnehmen lassen
- mögliche Fragen beantworten
- eventuell vorhandene Unterlagen vorlegen.
Durch die aufnehmende Polizei wird Ihre Strafanzeige geprüft, bearbeitet und eventuell weitergeleitet.
Falls es erforderlich ist, erfolgt durch die zuständigen Stellen (Landeskriminalämter / Staatsanwaltschaften) eine Einbindung des Bundeskriminalamtes.