Bundeskriminalamt (BKA)

Allgemeiner Bürgerkontakt

Sie haben ein Benachrichtigungsschreiben zur Erhebung von Bestandsdaten gemäß § 10 Absatz 5 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) erhalten?

Auf der Informationsseite "Informa­tionen zu Be­nach­rich­ti­gungs­schrei­ben auf Grund der Er­he­bung von Be­stands­da­ten" erhalten Sie weitere Informationen.

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Sie können uns mit Hilfe des nachfolgenden Kontaktformulars schreiben:

Im Kontaktformular sind die Pflichtfelder (*) auf die für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlichen Angaben beschränkt. Weitere Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung. Wir gehen davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt sind. Ansonsten verweisen Sie uns in Ihrer Nachricht bitte ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation.

Die Bearbeitungszeit Ihrer Nachricht beträgt aufgrund der aktuell hohen Anzahl eingehender Bürgeranfragen zwei bis drei Wochen.

In Fällen von Straftaten wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Polizei. Im Notfall wählen Sie die 110.

Bitte lassen Sie uns Ihre Anfragen in einer der folgenden Sprachen zukommen: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Arabisch. Nur so ist uns eine Bearbeitung Ihres Anliegens möglich.

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